Grundsteuerreform – Wo stehen wir?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebung der Grundsteuer in ganz Deutschland hatte die Hessische Steuerverwaltung im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Basis des neuen Hessischen Grundsteuergesetzes inzwischen über 95 Prozent der Bescheide für die neuen Grundsteuermessbeträge erstellt und an die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen verschickt. Diese neuen Messbeträge ersetzen die bisherigen nach den Einheitswerten zum 01.01.1964 berechneten Messbeträge. Die neuen Grundsteuermessbeträge wurden den Kommunen elektronisch mitgeteilt.
Auf dieser Basis hat die Hessische Steuerverwaltung zum Stichtag 10. Mai 2024 Hebesatzempfehlungen für jede einzelne Kommune konkret ermittelt. Die Empfehlungen stellen auf einen weitgehenden Erhalt des bisherigen Grundsteueraufkommens für die einzelne Kommune ab und wurden jeder der 421 Kommunen individuell am 5. Juni 2024 zugestellt. Sie haben Empfehlungscharakter und sind für die Kommunen nicht bindend! Um dem vielfachen Wunsch aus der kommunalen Familie Rechnung zu tragen, wurden die Hebesatzempfehlungen bereits am 5. Juni 2024 kommuniziert.
Aktualisierung zum Stichtag 30. Juni 2024
Die Hessische Steuerverwaltung hatte in diesem Zusammenhang angekündigt, die zum Stichtag 30. Juni 2024 geltenden Hebesätze der Kommunen sowie die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Datengrundlage zu aktualisieren und ihre Hebesatzempfehlungen auf nennenswerte Differenzen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten hin zu überprüfen. Sie hat deshalb am 8. August 2024 den betroffenen Kommunen letztmalig aktualisierte Hebesatzempfehlungen übersandt. Diese sind – wie die am 5. Juni 2024 versandten Hebesatzempfehlungen – für die Kommunen nicht bindend. Nähere Informationen zur Aktualisierung finden Sie in den FAQ unter „Warum erfolgt eine Aktualisierung der Hebesatzempfehlungen und wie viele Kommunen betrifft es?“
Die Kommunen müssen nun anhand der Hebesatzempfehlungen entscheiden, welchen Hebesatz sie für 2025 festlegen.