Mann sitzt auf dem Sofa und hat die Arme vor der Brust verschränkt. Es ist der Text die Steuer macht jetzt das Amt für Sie zu lesen.

Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie!

Das Finanzamt Kassel nimmt in einem deutschlandweit einmaligen Pilotprojekt Bürgerinnen und Bürgern die Einkommensteuererklärung für 2024 ab.

Da die jährliche Abgabe der Steuererklärung für viele Bürgerinnen und Bürger eine lästige Herausforderung darstellt, erprobt die Hessische Steuerverwaltung im Finanzamt Kassel ein bundesweit einzigartiges Pilotprojekt: einen Service, der die Abgabe einer Steuererklärung zukünftig entbehrlich machen kann.

Anstelle einer formellen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für den Steuerbescheid für das Jahr 2024. Dieser muss von den Bürgerinnen und Bürgern lediglich geprüft werden. Sind sie mit dem Vorschlag einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Nach Ablauf einer Frist von vier Wochen erlässt das Finanzamt Kassel automatisch den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024. Sollten den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sein, können diese innerhalb der Frist angegeben werden. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, eine eigene Steuererklärung einzureichen.

Steuerverwaltung neu gedacht

Die Hessische Steuerverwaltung versteht sich als moderne, serviceorientierte Steuerverwaltung, die die digitale Transformation entschlossen vorantreibt, um Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu entlasten. Deshalb wird das Serviceangebot um ein Element erweitert, das einen entscheidenden Beitrag zur Entbürokratisierung leistest. 

Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nein. Die Hessische Steuerverwaltung ist deutschlandweit die erste Steuerverwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern diesen Service anbietet. Zunächst betrifft dies Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel, die steuerlich nicht beraten oder vertreten sind und von denen mutmaßlich bereits alle notwendigen Steuerdaten vorliegen. Statt eines Erinnerungsschreibens erhalten diese Personen einen Vorschlag für den Steuerbescheid, den sie nur noch prüfen müssen. So setzen wir „Steuerverwaltung neu gedacht“ praktisch um!

Die Hessische Steuerverwaltung versteht sich als moderne Behörde, die die Bürgerinnen und Bürger aktiv entlastet und die Entbürokratisierung gezielt vorantreibt. Hierzu gehört auch, das Serviceangebot konsequent an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Wenn dem Finanzamt mutmaßlich bereits alle erforderlichen Steuerdaten vorliegen, die für das Erstellen eines Vorschlages für den Steuerbescheid notwendig sind, bietet dies eine hervorragende Möglichkeit zur Entlastung. Der Vorschlag muss von den Bürgerinnen und Bürgern lediglich geprüft werden - eine eigene Einkommensteuererklärung ist dann nicht mehr nötig. Ganz einfach.

Nein. Es erhalten in einem ersten Schritt diejenigen einen Vorschlag, von denen mutmaßlich alle relevanten Steuerdaten (zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Sozialversicherungsbeiträge), die der Hessischen Steuerverwaltung von Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherung) elektronisch übermittelt werden, vorliegen und ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 am 31. Juli 2025 noch nicht abgegeben hatten.

Das Finanzamt prüft zunächst, ob alle relevanten Steuerdaten vorliegen, die für einen Vorschlag erforderlich sind. Darunter fallen solche Daten (zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Sozialversicherungsbeiträge), die der Hessischen Steuerverwaltung von Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherung) elektronisch übermittelt wurden. Sind diese Daten vollständig, erstellt das Finanzamt einen Vorschlag und sendet diesen per Post an die Bürgerinnen und Bürger. Diese haben anschließend vier Wochen Zeit, den Vorschlag zu prüfen. Sofern sie mit den zugrunde gelegten Daten einverstanden sind, müssen sie nichts weiter tun. Nach Ablauf der Frist erhalten sie automatisch einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024 auf Basis des Vorschlags.

Wenn sie mit dem beigefügten Vorschlag einverstanden sind, müssen sie nichts weiter veranlassen. Auf dieser Grundlage erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach Ablauf von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024.

Der Vorschlag enthält alle Steuerdaten (zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Sozialversicherungsbeiträge), die der Hessischen Steuerverwaltung von Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherung) elektronisch übermittelt wurden.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Vorschlag hinausgehende Aufwendungen (zum Beispiel Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen wollen, können diese dem Finanzamt Kassel möglichst über ELSTER innerhalb von vier Wochen mitgeteilt werden. ELSTER ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland. Hierfür ist die Möglichkeit einer „Sonstigen Nachricht“ zu nutzen. Das Erstellen einer Einkommensteuererklärung ist auch in diesem Fall nicht erforderlich.

Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass nicht alle getätigten und bisher im Vorschlag nicht erfassten Aufwendungen zu einer niedrigeren Steuer führen. So zieht das Finanzamt zum Beispiel bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Vorschlag bereits den gesetzlichen Werbungskostenpauschbetrag von 1230 Euro ab. Tatsächliche Werbungskosten wirken sich also nur dann aus, wenn sie diesen Betrag übersteigen. Ist dies nicht der Fall, wirkt sich die Geltendmachung nicht auf die Steuerlast aus.

Soweit die Aufwendungen berücksichtigt werden können, erhalten die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage des Vorschlags und der zusätzlich geltend gemachten Aufwendungen einen Einkommensteuerbescheid für 2024.

Sofern die in dem Vorschlag aufgeführte Anschrift und/oder gegebenenfalls Bankverbindung unzutreffend sind, sollen betroffene Bürgerinnen und Bürger dem Finanzamt Kassel die aktuellen Daten mitteilen. Hierfür können sie gerne das ELSTER-Portal nutzen.

Müssen die Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt des Vorschlags eine Zahlung leisten oder bekommen sie Geld erstattet?

Nein. Der Vorschlag dient den Bürgerinnen und Bürgern lediglich zur Überprüfung. Er zeigt auf Basis der vorliegenden Daten, welche Steuer sich voraussichtlich ergeben wird. Rechtlich bindend ist erst der später erlassene Einkommensteuerbescheid. Erst mit dem Einkommensteuerbescheid werden eventuelle Steuererstattungen ausgezahlt oder Nachzahlungen fällig.

Grundsätzlich ist es nicht mehr erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger haben dennoch die Möglichkeit eine Einkommensteuererklärung für 2024 innerhalb der Frist von vier Wochen abzugeben. Hierfür sollte das ELSTER-Portal genutzt werden. Das Finanzamt prüft die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und stellt anschließend den Einkommensteuerbescheid aus.

Die Bürgerin beziehungsweise der Bürger kann selbstverständlich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Vorschlags eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 über ELSTER einreichen. 

Es kann durchaus Gründe geben, bei denen der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024 vom Vorschlag zum Steuerbescheid abweicht. Typische Gründe hierfür sind beispielsweise die im Einkommensteuerbescheid abgedruckten Hinweise. Der Einkommensteuerbescheid muss bestimmte Textpassagen enthalten, die das Dokument als amtliches Schriftstück qualifizieren. Dazu gehören zum Beispiel auch der Abdruck eines amtlichen Dienstsiegels oder bestimmte Aussagen zur „Art der Steuerfestsetzung“.

Daneben bezieht sich der Vorschlag für den Steuerbescheid auf das Jahr 2024. Im Einkommensteuerbescheid können zudem Vorauszahlungen für Folgejahre enthalten sein.

Weiterhin kann erst im Einkommensteuerbescheid eine Zahlungsaufforderung oder ein Erstattungshinweis angebracht werden. Diese Abweichungen entsprechen den notwendigen Verfahrensumständen und stellen somit keinen Fehler dar. Sollten die Bürgerinnen und Bürger hierzu Rückfragen haben, können sie sich selbstverständlich an den Bürgerservice des Finanzamts Kassel wenden, der hierzu gerne Auskunft geben wird. 

Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Vorschlag für einen Steuerbescheid erhalten haben, obwohl sie bereits eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben haben, liegt eine zeitliche Überschneidung zwischen dem Versand des Vorschlags für den Steuerbescheid und dem Eingang der Steuererklärung vor. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts weiter veranlassen. Das Finanzamt berücksichtigt die Angaben der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024.

Wenn der beigefügte Vorschlag nicht alle erklärungspflichtigen Einkünfte enthält, die die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2024 bezogen haben.

Sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger weitere Einkünfte bezogen haben oder bekannt sein, dass die mitteilungspflichtige Stelle die Daten nicht oder nicht zutreffend an das Finanzamt übermittelt hat, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Gleiches gilt, wenn die sonstigen persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Zusammenveranlagung, Berücksichtigung von Kindern) im Vorschlag unzutreffend berücksichtigt wurden oder sich geändert haben. Die vorsätzliche oder fahrlässige unvollständige oder unrichtige Angabe von Einkünften kann eine Steuerhinterziehung im Sinne des Paragraph 370 Abgabenordnung oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des Paragraph 378 Abgabenordnung darstellen und straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts plant die Hessische Steuerverwaltung, diesen Service über Kassel hinaus hessenweit für Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können, deren Steuerdaten - ausweislich der Analyse der letzten Veranlagungsverfahren - vollständig vorliegen. Damit wird ein Serviceangebot etabliert, was die neuen Möglichkeiten der digitalen Transformation nutzt und spürbar zugunsten der Bürgerinnen und Bürger entbürokratisiert.

Fragen zum Vorschlag?

Sollten Bürgerinnen und Bürger weitere Fragen zum Vorschlag für den Steuerbescheid haben, steht der Bürgerservice als Hauptansprechpartner zur Verfügung und hilft gerne auch telefonisch weiter.

Bürgerservice

Finanzamt Kassel

Der Bürgerservice ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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