Datenbank für Vollmachtnehmende
Als Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und/oder vereidigter Buchprüfer - kurz Vollmachtnehmender) - können Sie Daten von Ihren Mandanten über die Vollmachtsdatenbank (VDB) bei der Finanzverwaltung abrufen. Dazu zählen beispielsweise Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung. In der Vollmachtsdatenbank können Sie außerdem Einsicht in das Steuerkonto nehmen, die Übermittlung einer Vertretungs- und/oder Bekanntgabevollmacht anzeigen sowie bestehende Vollmachten pflegen. Auch Untervollmachten an Mitarbeitende können gegebenenfalls erteilt werden.
Ein Abruf der Daten erfolgt über die eingesetzte Software der steuerlichen Berater sowie den technischen Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.