Berufsträger, die die Vollmachtsdatenbank einer Berufskammer nutzen

Als Berufsträger können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten elektronisch nach § 80a Abgabenordnung an die Finanzverwaltung übermitteln. Mit diesen gehen der Abruf von eDaten sowie die Einsicht in das Steuerkonto Ihrer Mandanten einher.

Datenbank für Vollmachtnehmende

Als Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und/oder vereidigter Buchprüfer - kurz Vollmachtnehmender) - können Sie Daten von Ihren Mandanten über die Vollmachtsdatenbank (VDB) bei der Finanzverwaltung abrufen. Dazu zählen beispielsweise Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung. In der Vollmachtsdatenbank können Sie außerdem Einsicht in das Steuerkonto nehmen, die Übermittlung einer Vertretungs- und/oder Bekanntgabevollmacht anzeigen sowie bestehende Vollmachten pflegen. Auch Untervollmachten an Mitarbeitende können gegebenenfalls erteilt werden.

Ein Abruf der Daten erfolgt über die eingesetzte Software der steuerlichen Berater sowie den technischen Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.

Voraussetzungen

Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer (kurz K-VDB), der Rechtsanwaltskammer und der Wirtschaftsprüferkammer werden zur Einrichtung des Zugangs benötigt:

  • eine unterschriebene "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" des jeweiligen Mandanten
  • ein installiertes Sicherheitspaket in der aktuellsten Version
  • gegebenenfalls ein Kartenlesegerät
  • ein bei der jeweiligen Berufskammer eingetragenes Authentifizierungsmedium:
    • einen Kammermitgliedsausweis / eine Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank beziehungsweise Wirtschaftsprüfungskammer
    • sofern bereits eine Mitgliedschaft beim Datenverarbeiter besteht die Smart-Card beziehungsweise mIDentity Stick für Berufsträger
  • ein möglichst aktueller Browser zum Aufruf der Vollmachtsdatenbank
  • eine Mitgliedschaft beim technischen Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer

Wichtiger Hinweis

Der Kreis der Personen, die eine Zugangskarte beantragen beziehungsweise die SmartCard für Berufsträger (alternativ der mIDentity Stick für Berufsträger) registrieren können, ist beschränkt auf:

  • Berufsträger in Einzelpraxis mit Sitz in Deutschland
  • Sozien einer Sozietät
  • Partner einer Partnerschaftsgesellschaft
  • Niederlassungsleiter von Berufsgesellschaften (für ihre Niederlassung)
  • gesetzliche Vertreter von Berufsgesellschaften (auch Nichtberufsträger)

Hinweis für Berufsträger mit Mehrfachqualifikation
Berufsträger mit Mehrfachqualifikation werden in unterschiedlichen Datenbanken gepflegt.

Organisatorisch handelt es sich um getrennte Vollmachtsdatenbanken, in denen die jeweils relevanten Mitgliedsdaten hinterlegt werden. Haben Sie als Berufsträger mit Mehrfach-qualifikation Zugang zu mehreren Vollmachtsdatenbanken beantragt, vergewissern Sie sich bitte, in welcher Vollmachtsdatenbank Sie gerade arbeiten und welcher Datenbank Sie Ihre Mandantenvollmachten zugeordnet haben. Eine systemseitige Verknüpfung der Vollmachtsdatenbanken erfolgt nicht.

Wichtiger Hinweis

Die Finanzverwaltung kann die Vollmacht eines Mandanten insgesamt nur einmal erfassen. Sollte eine Mandantenvollmacht mehrfach hinterlegt sein, ersetzt die Vollmacht jüngeren Übermittlungsdatums eine ältere Mandantenvollmacht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Registrierung für die Vollmachtsdatenbank ist kostenfrei.

Bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank werden durch den technischen Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer je Kalenderjahr mit 0,60 €/Vollmacht berechnet.

Verfahrensablauf

Die einzelnen Kammern der Berufsträger stellen auf Ihren Websites detaillierte Informationen zur Verfügung (siehe auch unten).

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung des Kammermitgliedsausweises dauert in der Regel zwischen zehn und 14 Tagen.

Die Einrichtung von Kanzleien beziehungsweise von Gesellschaften zur Teilnahme an der Vollmachtsdatenbank ist mit der Registrierung innerhalb eines Tages abgeschlossen.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Schlagworte zum Thema