Bürgerin ruft bei ihrem Finanzamt an

Telefontermin mit Ihrem Finanzamt vereinbaren

Sie haben ein steuerliches Anliegen, dass Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu einem bestimmten Termin telefonisch klären möchten? Dann nutzen Sie unseren Anrufservice. Sie buchen einen freien Anruftermin über unser Online-Buchungssystem und Ihr Finanzamt ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.

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Der Anrufservice der Hessischen Finanzverwaltung ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit.

Sie buchen über das Onlinesystem einen freien Telefontermin, teilen uns dabei kurz Ihr Anliegen mit und nennen uns die Telefonnummer, unter der wir Sie zurückrufen sollen. Optional haben Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail an Ihren gebuchten Termin erinnern zu lassen und/oder den Termin automatisch in Ihr persönliches Terminsystem (z. B. den Outlook-Kalender) zu übertragen.

Ihr zuständiges Finanzamt kann sich im Vorfeld des Rückrufs optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen so bestmöglichen Service bieten. Ihr Finanzamt ruft Sie dann im gebuchten Zeitfenster zurück, um Ihr Anliegen zu klären. Sie müssen nur noch unter der uns mitgeteilten Telefonnummer erreichbar sein.

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