Eine lächelnde Frau am Telefon.

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Sie haben Fragen zu allgemeinen steuerlichen Themen, zu Ihrem persönlichen Steuerfall oder möchten sich über Mein ELSTER informieren? Hier erfahren Sie, wie Sie sich mit Ihrem Anliegen an den landesweiten Bürgerservice wenden können.

Alle Steuerfragen. Eine Nummer: 069 2545 2545 

Sie erreichen den Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 unter der zentralen Rufnummer: 069 2545 2545.

Ganz gleich, ob Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Steuerfall, zu allgemeinen steuerlichen Themen oder zu Mein ELSTER haben – Ihr Anliegen wird vom landesweiten Bürgerservice entgegengenommen und bearbeitet. Sollte eine Erledigung ausnahmsweise nicht direkt möglich sein, leiten wir Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an den nachgelagerten Arbeitsbereich zur abschließenden Bearbeitung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich keine einzelnen Durchwahlnummern veröffentlichen und auch keine steuerliche Beratung leisten dürfen. Näheres zu dieser Thematik finden Sie in unserem Artikel 

FAQ Hilfe bei der Steuererklärung.

Ein Mann der vor seinem Computer sitzt und telefoniert.

Pressemitteilung

Bürgerservice der hessischen Finanzämter

Ab dem 1. August 2026 erreichen Bürgerinnen und Bürger alle Finanzämter unter der zentralen Rufnummer: 069 2545 2545.

Auf einen Blick

Die hessischen Finanzämter beantworten Ihre individuellen Fragen direkt am Telefon...

  • zu steuerlichen Problemen, welche konkret Ihren persönlichen Steuerfall betreffen (Kontenklärung, Zahlungsfristen, etc.)
  • zu persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), etwa Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer, Ermäßigungsanträgen sowie zu Problemen beim Lohnsteuerabzug oder der Anmeldung durch den Arbeitgeber
  • zu Ausgaben wie Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnissen
    oder Handwerkerleistungen
  • zu Erinnerungsschreiben und Abgabefristen
  • zu Steuererklärungsvordrucken sowie zu Broschüren und Infomaterial
  • zu Ihrem Steuerbescheid oder der Abgabe einer erstmaligen Steuererklärung
  • zur elektronischen Steuererklärung von (Mein) ELSTER, Ihrem Online-Finanzamt
  • die sich auf Ihre Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtungen, auf sonstige Einkünfte oder zur Besteuerung Ihrer Rente beziehen
  • zur Vereinsbesteuerung
  • zu gesetzlichen Neuerungen

...und Vielem mehr!