Datenbank für Vollmachtnehmende
Die Vollmachtsdatenbank (kurz VDB) ermöglicht steuerlichen Beratern, Lohnsteuerhilfevereinen und anderen Vertretern - kurz Vollmachtnehmenden - Vollmachten nach dem amtlichen Vollmachtmuster in einem standardisierten elektronischen Prozess an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch Übersendungen von Updates sowie der Widerruf von bereits elektronisch übermittelten Vollmachten sind über die Vollmachtsdatenbank möglich.
Auf Seiten der Finanzverwaltung ermöglicht die Vollmachtsdatenbank eine vollumfängliche und weitestgehend automatisierte Ablage einer Verfahrens- und/oder Bekanntgabevollmacht in den Grunddaten des jeweiligen Steuerkontos sowie eine vollständig automatisierte Erteilung von Abruf- und Einsichtsberechtigungen.
Der Datenaustausch erfolgt über den technischen Dienstleister der Bundesteuerberaterkammer, über ELSTER oder über andere Anbieter von Kanzlei- oder Vereinssoftware.
Über 95 % der eingehenden Vollmachten werden automatisiert in die vorhandenen Steuerkonten der Bundesländer eingearbeitet. Ein (zusätzliches) Eingreifen durch Bearbeitende in einem Finanzamt erfolgt nur bei Fällen mit neuer (bisher nicht bekannter) Steuernummer, Hinweismeldungen (bei prüfungsrelevanten Angaben) oder bei Fällen, in denen die (zu stichprobenhaften Kontrollzwecken generierte) Zufallsauswahl anschlägt.
Papiervollmachten sind nur noch vorzulegen, sofern das Finanzamt diese mit einem gesonderten Schreiben in Einzelfällen explizit anfordert.