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Abgabe der elektronischen Erklärung mit ELSTER

Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die elektronische Abgabe kann zum Beispiel mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens erfolgen. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist elektronisch bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Wenngleich die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist, ist die Abgabe weiterhin möglich und nötig.

Lesedauer:3 Minuten

ELSTER steht für "ELektronische STeuerERklärung" und ist ein kostenloser Service der Steuerverwaltungen in Deutschland, um z.B. Steuererklärungen digital abzugeben. Die elektronische Abgabe erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Erklärung und beugt Übertragungsfehlern vor. ELSTER führt Sie schrittweise durch das Programm und die von Ihnen eingegebenen Daten werden direkt auf Plausibilität geprüft. Anschließend wird das gesamte Datenpaket auf sicherem Weg an das zuständige Finanzamt geleitet.

Für die Nutzung von Mein ELSTER ist eine einmalige Registrierung erforderlich, sofern nicht bereits ein ELSTER-Benutzerkonto besteht (zur RegistrierungÖffnet sich in einem neuen Fenster). Wenn Sie sich für die elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung bereits bei ELSTER registriert haben, müssen Sie sich für die elektronische Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag nicht ein zweites Mal registrieren.

Gut zu wissen: Familienangehörige (z. B. Ihre Kinder oder Enkel) dürfen ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für Sie abzugeben. Bei diesem Hinweis handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung, damit auch die Menschen eine Chance haben von den Vorteilen der elektronischen Abgabe zu profitieren, die z.B. nicht über die notwendige Ausstattung oder Kenntnis verfügen.

Weiterer Hinweis: Sobald Sie eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgreich über ELSTER übermittelt haben, steht Ihnen bei der Abgabe der nächsten Erklärung die Funktion der Datenübernahme zur Verfügung. Durch eine Datenübernahme können Sie Arbeit und Zeit sparen, denn das System kopiert automatisch alle Daten in das neue Formular. Die übernommenen Angaben können Sie im nächsten Schritt anpassen und ergänzen.

Nähere Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter www.elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nachstehend haben wir für Sie Klickanleitungen und Videos bereitgestellt, die Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe Ihrer Erklärung bei ELSTER führen.

Erklärvideos auf YouTube

Videos mit Tipps und Tricks auf YouTube

Noch Fragen zu ELSTER?

Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft Ihnen bei Fragen zu ELSTER - zum Beispiel zur Registrierung oder bei Problemen mit der Bedienung der Software - gern weiter. Rufen Sie uns an.

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Belege einreichen?

Nicht mehr nötig. Ganz unabhängig davon, ob Sie die Erklärung digital einreichen oder per Post einreichen dürfen: Bitte reichen Sie keine Belege zur Ihrer Erklärung ein. Sollten Belege im Einzelfall erforderlich sein, wird das Finanzamt diese bei Ihnen anfordern.

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