Grundsteuerreform – Wo stehen wir?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebung der Grundsteuer in ganz Deutschland hat die Hessische Steuerverwaltung im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Basis des neuen Hessischen Grundsteuergesetzes inzwischen über 95 Prozent der Bescheide für die neuen Grundsteuermessbeträge erstellt und an die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen verschickt. Diese neuen Messbeträge ersetzen die bisherigen nach den Einheitswerten zum 01.01.1964 berechneten Messbeträge. Die neuen Grundsteuermessbeträge wurden den Kommunen elektronisch mitgeteilt.
Auf dieser Basis hat die Hessische Steuerverwaltung Hebesatzempfehlungen für jede einzelne Kommunen konkret ermittelt. Die Empfehlungen stellen auf einen weitgehenden Erhalt des bisherigen Grundsteueraufkommens für die einzelne Kommune ab und wurden jeder Kommune individuell am 5. Juni 2024 zugestellt. Sie haben Empfehlungscharakter und sind für die Kommunen nicht bindend! Um dem vielfachen Wunsch aus der kommunalen Familie Rechnung zu tragen, wurden die Hebesatzempfehlungen bereits jetzt kommuniziert.
Die Kommunen müssen nun anhand der Hebesatzempfehlungen entscheiden, welchen Hebesatz sie für 2025 festlegen.