Datenbank für Vollmachtnehmende
In der Fachanwendung „ADLER“ (ADLER-Datenbank – Aufsichtführende Stellen der Länder) werden die Daten der Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen und ggf. deren Mitarbeiter in einer zentralen Datenbank gespeichert und durch die Aufsichtführenden Stellen der Bundesländer im jeweiligen Zuständigkeitsbereich über einen einheitlichen Webdialog gepflegt und allgemein legitimiert.
Diese Datenbank stellt das nach § 30 Steuerberatungsgesetz zu führende Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine dar und ist Grundlage für die Übermittlung von Vollmachten durch die Lohnsteuerhilfevereine nach § 80a Abgabenordnung. Die Datenbank entspricht dem Berufsregister der Steuerberater bei der Bundessteuerberaterkammer und enthält alle zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine im Bundesgebiet.
Liegen schon unterschriebene Vollmachten nach dem amtlichen Vollmachtmuster für Lohnsteuerhilfevereine in der jeweiligen Beratungsstelle vor, können diese durch die Beratungsstellenleitungen der Vereine über das Portal ELSTER beziehungsweise im Regelfall über die mit der aktualisierten ERIC-Schnittstelle angebundene (eigene) Bearbeitungssoftware des Vereins eingegeben und automatisiert an die Finanzverwaltung weitergeleitet werden.
In der Regel können damit bereits am Folgetag der Übermittlung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten abgerufen werden. Zudem ist die Verwaltung der vereinseigenen Vollmachten vollelektronisch möglich (zum Beispiel eine direkte Erfassung einer neuen Steuernummer, der Widerruf einer Vollmacht, der Zuständigkeitswechsel innerhalb des Vereins) und ist daher nicht mehr von langwierigen Postläufen und manueller Bearbeitung abhängig.