Lohnsteuerhilfevereine

Als steuerliche Berater können Sie Vollmachten (Vertretungs- und/oder Bekanntgabevollmachten) Ihrer Mitglieder elektronisch nach § 80a AO an die Finanzverwaltung übermitteln. Mit diesen gehen der Abruf von eDaten sowie die Einsicht in das Steuerkonto Ihrer Mitglieder einher.

Datenbank für Vollmachtnehmende

In der Fachanwendung „ADLER“ (ADLER-Datenbank – Aufsichtführende Stellen der Länder) werden die Daten der Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen und ggf. deren Mitarbeiter in einer zentralen Datenbank gespeichert und durch die Aufsichtführenden Stellen der Bundesländer im jeweiligen Zuständigkeitsbereich über einen einheitlichen Webdialog gepflegt und allgemein legitimiert.

Diese Datenbank stellt das nach § 30 Steuerberatungsgesetz zu führende Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine dar und ist Grundlage für die Übermittlung von Vollmachten durch die Lohnsteuerhilfevereine nach § 80a Abgabenordnung. Die Datenbank entspricht dem Berufsregister der Steuerberater bei der Bundessteuerberaterkammer und enthält alle zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine im Bundesgebiet.

Liegen schon unterschriebene Vollmachten nach dem amtlichen Vollmachtmuster für Lohnsteuerhilfevereine in der jeweiligen Beratungsstelle vor, können diese durch die Beratungsstellenleitungen der Vereine über das Portal ELSTER beziehungsweise im Regelfall über die mit der aktualisierten ERIC-Schnittstelle angebundene (eigene) Bearbeitungssoftware des Vereins eingegeben und automatisiert an die Finanzverwaltung weitergeleitet werden.

In der Regel können damit bereits am Folgetag der Übermittlung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten abgerufen werden. Zudem ist die Verwaltung der vereinseigenen Vollmachten vollelektronisch möglich (zum Beispiel eine direkte Erfassung einer neuen Steuernummer, der Widerruf einer Vollmacht, der Zuständigkeitswechsel innerhalb des Vereins) und ist daher nicht mehr von langwierigen Postläufen und manueller Bearbeitung abhängig.

Voraussetzungen

Sie sind ein anerkannter Lohnsteuerhilfeverein nach § 14 Steuerberatungsgesetz und haben somit die vereinsspezifische Vollmachtnehmer-Identifikationsnummer (kurz VN-ID) von Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten (Diese finden Sie im oberen Bereich der zugesandten Verzeichnisauszüge). Weiterhin muss für den Verein eine Steuernummer vom zuständigen Finanzamt erteilt worden sein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank fallen keine Gebühren an. 
Für den abgesicherten ELSTER-Zugang sind jedoch Sicherheitssticks zu erwerben (siehe hierzu: ELSTER StickÖffnet sich in einem neuen Fenster)

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Nutzung einer Fremdsoftware (über ELSTER-ERiC) an.

Verfahrensablauf

Gehen Sie zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank als Lohnsteuerhilfeverein wie folgt vor:

Bevor die Funktion "Vereinsvorsitzender" (kurz VV) eines Lohnsteuerhilfevereins (kurz LStHV) wahrgenommen werden kann, muss das Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ qualifiziert werden, um sicherzustellen, dass auch wirklich eine Befugnis zur Beratung in Steuersachen vorliegt.

Für den Qualifizierungsantrag müssen folgende Zuordnungskriterien erfüllt sein:

  • das ELSTER-Konto wurde mit einem Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte registriert
  • das ELSTER-Konto wurde mit einer Organisationssteuernummer (Steuernummer des Vereins) registriert
  • das Benutzerkonto muss der Benutzergruppe "Vereine" angehören, diese Einstellung kann im Menü unter "Mein ELSTER" - "Mein Benutzerkonto" - Reiter "Benutzergruppen einstellen" geändert werden
  • der Verein ist als Lohnsteuerhilfeverein von der jeweiligen zuständigen Stelle im Bundesland anerkannt
  • der Verein ist in der Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine (ADLER) mit dem Status "aktiv" gespeichert
  • die Vollmachtnehmer-Identifikationsnummer wurde bereits postalisch durch die zuständige Stelle an die Adresse des Vereins versendet und liegt dem Vereinsvorstand vor

Den Qualifizierungsantrag finden Sie unter "Mein ELSTER" im Menü unter dem Reiter "Formulare & Leistungen", hier "Qualifizierungen für Lohnsteuerhilfevereine".

Im Nachgang zur Qualifizierung des Vereinsvorsitzes muss die Beratungsstellenleitung (kurz BStL) ebenfalls qualifiziert und von einem Vorstandsmitglied mit der Funktion Vereinsvorsitzender auf gleichem Wege freigeschaltet werden. Im Anschluss besteht für die BStL die Möglichkeit, elektronische Vollmachten über ELSTER/ERiC zu übermitteln.

  • Weiterhin besteht für den Beratungsstellenleitung - sowie bei einer Erteilung von Untervollmachten auch für die Mitarbeitenden der Beratungsstelle (kurz BStMA) (nach Qualifizierung) - die Möglichkeit, die sich aus der Vollmacht ergebenden Datenabrufe durchzuführen.

Wichtiger Hinweis

Sie benötigen für jede Position in Ihrem Verein ein gesondertes ELSTER-Benutzerkonto und einen gesonderten Sicherheitsstick. Außerdem ist jeweils eine Registrierung unter der (gemeinsamen) Vereinssteuernummer erforderlich.

Im Steuerkonto gespeicherte Vertretungsverhältnisse von Lohnsteuerhilfevereinen werden bei der Festsetzung des jeweiligen Verwaltungsaktes von der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Nach erfolgter Einrichtung des Zugangs des Vereins sowie seiner teilnehmenden Beratungsstellen, ist in ELSTER die Anlage von Vollmachten (über ELSTER oder die vereinseigene Software) möglich. Eingegebene Werte werden inhaltlich auf Plausibilität überprüft und anschließend automatisiert in das Steuerkonto im zuständigen Bundesland eingearbeitet. Der Vollmachtnehmende kann über die eigens angelegte Vollmacht-ID (beginnend mit 0202G…) den Stand der elektronischen Verarbeitung verfolgen. Nach erfolgreicher Einarbeitung in das Steuerkonto wird die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage für die angegebenen Steuernummern erteilt.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie am Ende dieser Seite.

Bearbeitungsdauer

Die Qualifizierung eines Vorstandsmitglieds mit der Funktion Vereinsvorsitzender dauert in der Regel zwischen sieben und zehn Tagen. Einer vorher erforderlichen Registrierung eines ELSTER-Benutzerkontos bedarf es ebenfalls circa sieben bis zehn Tage.

Die Qualifizierung einer Beratungsstelle zur Teilnahme an der Vollmachtsdatenbank ist (nach erfolgter Qualifizierung der Funktion Vereinsvorsitzender) innerhalb eines Tages abgeschlossen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Registrierung in ELSTER muss innerhalb von circa 14 Wochen, das Qualifizierungsverfahren innerhalb von circa 12 Wochen abgeschlossen sein, da die postalisch zugesendeten Einmalcodes dann ihre Gültigkeit verlieren.

Anleitungen / Handbücher

Nachfolgend finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Unterstützung auf dem Weg zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank.

Näheres zum amtlichen Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 30 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz („ADLER“ - ADLER-Datenbank – Aufsichtführende Stellen der Länder) erfahren Sie im Handbuch zur Datenbank. Auch das Handling zum Anlegen, Umhängen oder Widerrufen einer Vollmacht ist hier detailliert erläutert.

Organisatorisch sind innerhalb des Lohnsteuerhilfevereins für einige Fälle abgestimmte Reihenfolgen einzuhalten, da bestimmte Prozesse aufeinander aufbauen bzw. eine sofortige Reaktion (zum Beispiel bei einer Löschung) hervorrufen. Hierfür gibt es zur organisatorischen Planung eine Übersicht zu den einzelnen Prozessabläufen.

Zunächst ist über https://www.sicherheitsstick.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster ein Sicherheitsstick zu erwerben.

Zudem ist das Installationsprogramm ELSTERAuthenticatorÖffnet sich in einem neuen Fenster herunterzuladen und zu installieren.

Mit diesen ist ein Mein ELSTER-Benutzerkonto für eine Organisation (hier: Verein) -unter Angabe der Vereinssteuernummer- zu erstellen und eine Registrierung anzustoßen.
Im nächsten Schritt wird eine Aktivierungs-ID per E-Mail versendet. Diese beinhaltet zudem einen Link, bei dem der Aktivierungs-Code (welcher in den nächsten sieben bis zehn Tagen per Brief an die Vereinsadresse versandt wird) einzugeben ist.

Über den Sicherheitsstick in Verbindung mit dem ElsterAuthenticator, der bei jeder Sitzung im Hintergrund läuft, werden zukünftig Datenübertragungen in Mein ELSTER abgesichert.

Kurzübersicht:

  1. Ein Mitglied des Vorstands qualifiziert sich in ELSTER unter „Mein Verein“ als Vereinsvorsitzende.
  2. Die Beratungsstellenleitung stellt in ELSTER unter „Mein Verein“ einen „Antrag auf Qualifizierung als Beratungsstellenleiter“.
  3. Das Vorstandmitglied mit der Funktion "Vereinsvorsitzender" genehmigt diesen Antrag.
  4. Die beratungsstellenleitung bekommt in ELSTER unter „Mein Verein“ den Punkt „Meine Beratungsstelle“ freigeschaltet.
  5. Eine der Beratungsstelle angehördenden Person stellt in ELSTER unter „Mein Verein“ einen „Antrag auf Qualifizierung als Beratungsstellenmitarbeiter“.
  6. Das Vorstandsmitglied mit der Funktion Vorstandsvorsitzender beziehungsweise die Beratungsstellenleitung genehmigt diesen Antrag.
  7. Die der Beratungsstelle angehörende Person bekommt in ELSTER unter „Mein Verein“ den Punkt „Meine Beratungsstelle“ freigeschaltet.

Der Beratungsstellenleitung legt für jedes Mitglied eine Vollmacht an. Bei Ehegatten wird für jede Person eine eigene Vollmacht erfasst (entweder mit einer eigenen oder einer gemeinsamen Steuernummer).

Anmerkung:
Der Vorstand sowie Beratungsstellenmitarbeitenden können selbst keine Vollmachten anlegen.

Möchten Sie Bescheide und sonstige Schreiben der Finanzverwaltung zukünftig elektronisch erhalten, so können Sie unter Mein ELSTER im Menü unter dem Reiter "Formulare & Leistungen" einmalig Ihre „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ geben und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Bestehende Vollmachten sind auszuwählen und (einmalig) um die elektronische Bekanntgabe zu erweitern. Ab dem Folgetag werden Sie per E-Mail informiert, sobald elektronische Post vorliegt.

Anmerkung:
Diese Zustimmung kann für alle, aber auch für einzelne Vollmachten erteilt werden.

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