Bei Fragen rund um die Abgabe Ihrer Erklärung zur Grundsteuerreform erreichen Sie den telefonischen Bürgerservice der Finanzämter im Juni und Juli auch samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).
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