Mann präsentiert virtuellen SEPA-Schriftzug

SEPA-Lastschriftverfahren

Zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) können Sie unter Ihrer Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Ausfüllbare Vordrucke in deutscher und englischer Sprache finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.

Beim SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren mit der Finanzverwaltung können Sie wählen,

  • ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
  • ob nur bestimmte Abgabearten

abgebucht werden sollen.

Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Zahlungen termingerecht erfolgen. Die rechtzeitige Zahlung muss nicht überwacht werden und zudem entfällt der Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos.

Tipp - Digital senden

Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihr ELSTER-Benutzerkonto als Anhang zu einer Sonstigen NachrichtÖffnet sich in einem neuen Fenster an Ihr Finanzamt.
In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.

Sie haben noch kein ELSTER-Benutzerkonto? Registrieren Sie sich bei Mein ELSTER unter www.elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, um alle Vorteile einer digitalen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei einer elektronischen Übermittlung zum Beispiel via E-Mail oder Kontaktformular nicht anerkannt werden kann.

Alternativ kann das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ausgedruckt und unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Weitere Hinweise:

  • Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist freiwillig.
  • Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge durch das Finanzamt zurückgezahlt, ohne dass Sie dies beantragen müssen.
  • Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich oder am besten digital via ELSTER über das Formular Änderung der BankverbindungÖffnet sich in einem neuen Fenster Ihrem Finanzamt mit. Soll auch für die neue Bankverbindung das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gelten, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich und tritt an die Stelle des bisherigen SEPA-Lastschriftmandats.
  • Die BIC ist nur erforderlich für Banken im erweiterten SEPA-Raum (außerhalb Europäischem Wirtschaftsraum – EWR)
  • Sie erkennen unsere Abbuchungen an:
    • der Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000076720
      und
    • Ihrer Mandatsreferenznummer.
      Für jede Steuernummer mit Lastschriftmandat wird eine eigene Mandatsreferenznummer vergeben. Bestehen zu der Steuernummer weitere Lastschriftmandate mit abweichenden Bankverbindungen, werden Ihnen weitere Mandatsreferenznummern erteilt.
  • Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
  • Auf Ihre in der Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren angegebene Bankverbindung werden auch etwaige zu erstattende Beträge der abzubuchenden Abgabearten überwiesen.
  • Ihr SEPA Mandat verliert gemäß den SEPA-Vorschriften durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss von Ihnen ein neues Mandat erteilt werden.
  • Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt gerne.

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