Beim SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren mit der Finanzverwaltung können Sie wählen,
- ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
- ob nur bestimmte Abgabearten
abgebucht werden sollen.
Informationen zum
Beim SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren mit der Finanzverwaltung können Sie wählen,
abgebucht werden sollen.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Zahlungen termingerecht erfolgen. Die rechtzeitige Zahlung muss nicht überwacht werden und zudem entfällt der Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos.
Füllen Sie dazu das
Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihr ELSTER-Benutzerkonto als Anhang zu einer
Sonstigen NachrichtÖffnet sich in einem neuen Fenster an Ihr Finanzamt.
In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.
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Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei einer elektronischen Übermittlung zum Beispiel via E-Mail oder Kontaktformular nicht anerkannt werden kann.
Alternativ kann das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ausgedruckt und unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.