Mann bedient ein Notebook und im Vordergrund werden drei stilisierte digitale Dokumente angezeigt.

Kommunikation ausgebaut

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation bieten wir einen neuen Service und bauen die elektronische Kommunikation über ELSTER, dem Online-Finanzamt, aus. Damit wird eine sichere und unkomplizierte Bereitstellung von elektronischen Postausgängen ohne Medienbrüche ermöglicht.

Ausgangslage

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ wurde für die Hessische Steuerverwaltung die Möglichkeit geschaffen, Verwaltungsakte elektronisch bekannt zu geben; für Einkommensteuerbescheide ist dies seit 2017 mit dem digitalen Verwaltungsakt (kurz DIVA) möglich.

Weitere Wegmarke in der digitalen Kommunikation seit September 2024

Elektronische Postausgänge (kurz ePostausgänge), wie beispielsweise die Prüfung der Steuererklärung oder allgemeine Rückfragen im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, können nun papierlos und damit ohne Medienbrüche über ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster, dem Online-Finanzamt, bekanntgeben werden, sofern eine wirksame Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung vorliegt. Sobald dann der Bescheid oder das sonstige Schreiben in elektronischer Form zum Abruf bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail. Ein postalischer Versand der Schreiben erfolgt in diesem Fall nicht mehr.

Postausgänge der hessischen Finanzämter können damit papierlos über ELSTER bekanntgegeben werden, sofern entsprechende Einwilligungen der Steuerpflichtigen oder der Steuerberatenden zur elektronischen Bereitstellung vorliegen. Damit setzt die Hessische Steuerverwaltung auf eine rechtssichere elektronische Landeslösung, die gemeinsam von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main entwickelt wurde.

Hiermit wird ein weiterer Arbeitsablauf ohne Medienbrüche in der Hessischen Steuerverwaltung etabliert, der sicherer und effizienter als jede E-Mail-Kommunikation ist. Durch den Verzicht auf ein Dokument in Papierform wird außerdem die Umwelt geschont.

Sie möchten teilnehmen?

Haben Sie bereits eine dauerhafte Einwilligung für den elektronischen Versand in ELSTER erteilt? Sie können Ihre Teilnahme als Privatperson unkompliziert über Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster nach dem Login im Bereich „Formulare und Leistungen“ über „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ oder im Rahmen von elektronischen Vollmachten erklären.

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