Verification of Payee (VoP) stellt eine EU-weit verpflichtende Sicherheitsprüfung bei Überweisungen dar, die Verwaltungen, Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Zahlungsraum dazu verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung – inklusive Echtzeitüberweisungen – einen Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der IBAN durchzuführen, bevor eine Zahlung freigegeben wird.
Diese automatisierte Prüfung wird innerhalb von etwa zehn Sekunden abgeschlossen, noch vor der Autorisierung der Zahlung durch den Zahlenden. Vier mögliche Ergebnisse können dabei eintreten:
- Match: Der angegebene Empfängername stimmt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen zur IBAN überein.
- Close Match: Der angegebene Empfängername stimmt teilweise mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein.
- No Match: Es gibt keine Übereinstimmung mit dem Namen beim Empfänger.
- Not Possible: Prüfung nicht möglich (z.B. wegen Zeitüberschreitung)
Nach Erhalt des Ergebnisses können Zahlende prüfen, ob der Empfänger korrekt ist, und anschließend entscheiden, ob sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.
Die VoP-Prüfung erfolgt unmittelbar bei der Bank der Zahlenden (z.B. im Online-Banking). Das Ergebnis der Prüfung wird sofort übermittelt bzw. angezeigt. Negative oder unklare Ergebnisse (insbesondere Close Match und No Match) werden Zahlenden mit einem Risiko-Hinweis angezeigt. Der Abschluss der Überweisung ist dennoch möglich.
Damit Überweisungen auch künftig ohne entsprechende Hinweise ausgeführt werden können, stellen Sie bitte sicher, dass der angegebene Empfängername zu der verwendeten IBAN passt. Die Empfängernamen zu den aktuell verfügbaren Bankverbindungen können den Internetseiten der hessischen Finanzämter entnommen werden. Sie folgen dabei stets dem Muster „Finanzamt vollständiger Finanzamtsname“ (zum Beispiel „Finanzamt Frankfurt am Main“ oder „Finanzamt Nidda“).