Ältere Frau telefoniert. Vorsicht Betrugsanrufe!

Vorsicht vor betrügerischer Abzocke!

Informationen zu falschen Anrufen, Phishing-Mails und sonstigen Betrugsversuchen im Namen der Finanzverwaltung. So sollten Sie im Fall der Fälle richtig damit umgehen.

November 2024 - Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

In verschiedenen Bundesländern, unter anderem auch in Hessen, ist offenbar eine neue Betrugsmasche bekannt geworden: Betrüger versenden auf dem Postweg gefälschte Steuerbescheide, in denen aufgefordert wird Geldbeträge an eine dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auch wenn der Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind die entscheidenden Angaben zumeist falsch oder fehlen.

Woran können Sie erkennen, dass es sich um einen gefälschten Steuerbescheid handelt?

Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem Vorjahr zum Vergleich heran.

  • Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihre Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche IdNr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
  • Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe zum Beispiel „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
  • Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler).
  • Handelt es sich bei der angegebenen Bankverbindung um die Bankverbindung der Finanzkasse Ihres zuständigen Finanzamtes? Die Bankverbindungen der hessischen Finanzämter finden Sie hier.

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des erhaltenen Steuerbescheids haben, wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird zudem geraten eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Hinweis: Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden fällige Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da so Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.

Ihr Finanzamt wird Sie niemals per E-Mail, SMS oder telefonisch kontaktieren und zu einer Zahlung oder Herausgabe von Informationen auffordern!

September 2024 - Betrugs-E-Mails (Phishing) im Namen von ELSTER

Betrüger versuchen per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit Titeln wie

  • "Wir müssen Sie letztmalig auffordern Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und ElsterSecure+ zu installieren ... und
  • "Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten" und
  • "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahr XXXX"

im Namen von ELSTER und lotsen Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug. Es wird z.B. behauptet, dass ohne Aktualisierung der Unternehmensdaten Strafen durch das Finanzamt drohen oder eine Steuererstattung nicht ausgezahlt werden kann.

Es wird ausdrücklich davor gewarnt, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen. Auch Webseiten mit ELSTER-Bezug sollten nur mit äußerster Vorsicht besucht werden.

Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der ELSTER-Seite Sicherheit.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Frühere Hinweise

Juni 2024 / März 2023 - Aktuell werden wieder verstärkt Text-Nachrichten per SMS mit folgenden oder ähnlichen Wortlauten verschickt:

„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

oder

"FINANZAMT Sie haben einen Ausstehenden Betrag (FZ100329832) Bezahlen Sie bis 25.06.2024, um zusätzliche Kosten zu vermeiden: Finanzamt2024.info"

Betrugsmasche "Smishing"

In der SMS ist regelmäßig ein Link enthalten, der Sie nicht auf eine Seite der Finanzverwaltung weiterleitet und mit welchem vermutlich persönliche Zugangsdaten erlangt oder Überweisungen veranlasst werden sollen.  

Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch oder per SMS zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten via SMS abfragen. Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen oder Textnachrichten im Namen eines Finanzamts immer äußert vorsichtig.

Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Dieses erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Juni 2023 - Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisierte Anrufe. Die Ansage teilt mit, die Oberfinanzdirektion habe die Steuerunterlagen an eine Stiftung weitergegeben und fordert dazu auf eine Nummer zu drücken, um weitere Informationen zu erhalten oder um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Die Finanzverwaltung kontaktiert Bürgerinnen und Bürger in keinem Fall mit einem automatisierten Anruf (Telefonansage).

März 2023 - Bürgerinnen und Bürger erhalten Drohanrufe. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter des Finanzamtes aus und fordert die Angerufenen auf, einen Betrag von ca. 800,- € auf ein Konto zu überweisen. Den Betroffenen wird mitgeteilt, dass dieser Betrag bis zum Nachmittag überwiesen sein muss, da andernfalls eine Kontenpfändung erfolgen wird.

Diese Anrufe stammen nicht von der Hessischen Finanzverwaltung!

Juni 2023 - Es wurde versucht im Namen eines Paketdienstes Bürgerinnen und Bürgern ein Paket zuzustellen, für das sie 99 Euro zahlen sollen. Auf der Rechnung findet sich der Hinweis auf ein (hessisches) Finanzamt.

Diese Pakete werden nicht von der Hessischen Finanzverwaltung verschickt und es ist von einem Betrugsversuch auszugehen.

August 2022 - Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisierte Anrufe zum Beispiel im Namen der Bundesfinanzverwaltung. Die Bandansage nennt eine fingierte "Steuerfallnummer" und fordert dazu auf eine Nummer zu drücken, um weitere Informationen zu erhalten oder um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Anrufe stammen nicht von der Bundesfinanzverwaltung und auch nicht von der hessischen Finanzverwaltung!

Die Finanzverwaltung kontaktiert Bürgerinnen und Bürger in keinem Fall mit einem automatisierten Anruf (Bandansage).

Juli 2022 - die Hessische Steuerverwaltung warnt vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerreform. Täter geben sich hierbei als Finanzbeamte aus, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Am Telefon geben sie an, die Immobilien der Angerufenen für die neue Grundsteuer besichtigen zu müssen.

Die Polizei geht davon aus, dass die Diebe es bei dem angeblichen Besuchstermin auf Geld und Wertsachen abgesehen haben.

Sie warnen eindringlich davor, jemanden in die eigene Wohnung zu lassen.

Ihr Finanzamt führt im Zuge der Grundsteuerreform grundsätzlich keine Besichtigungen von Wohnungen oder Häusern durch.

Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgt über das elektronische Formular bei Mein ELSTER und nur in Ausnahmefällen über den Papiervordruck, ohne persönliche Besuchstermine.

September 2021 - das als „Wagner Steuerberatung GmbH“ auftretende konstruierte Unternehmen, versucht missbräuchlich Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben. Weitere Informationen zu diesem betrügerischen Vorgehen finden Sie in der Meldung der Bafin vom 7. September 2021Öffnet sich in einem neuen Fenster. Offensichtlich, um die Seriösität zu unterstreichen, benutzt die „Wagner Steuerberatung GmbH“ fingierte Schreiben hessischer Finanzämter, die eine „Anmeldung als Transferkonto“ bestätigen würden.

Derartige Schreiben sind gefälscht und werden nicht durch die hessischen Finanzämter erstellt!

Januar 2021 - in der Vergangenheit haben sich Betrüger verschiedentlich als Ihr Finanzamt ausgegeben. Hierbei wurden die betroffenen Bürger telefonisch aufgefordert, eine (vermeintlich bestehende) Steuerschuld umgehend zu bezahlen oder die Betrüger haben versucht, an die Kontodaten der Betroffenen zu kommen. Hierbei kam es sogar vor, dass Betrüger die Telefonnummer, von der sie angerufen haben, derart manipuliert haben, dass eine Nummer des örtlichen Finanzamts angezeigt wurde (sog. Call ID Spoofing).

Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten telefonisch abfragen.

Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen des Finanzamts immer äußert vorsichtig und verlangen Sie in jedem Fall auch ein entsprechendes Schreiben. Bei Unklarheiten sollten Sie sich unverzüglich an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Ihr Finanzamt erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Finanzämter in Hessen

Außenansicht eines Finanzamts

Auf einen Blick

Informationen zu den hessischen Finanzämtern von A wie "Anfahrt" bis Z wie "Zustellung" finden Sie durch Auswahl Ihres Finanzamtes auf unserer Übersichtsseite.

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