November 2024 - Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden
In verschiedenen Bundesländern, unter anderem auch in Hessen, ist offenbar eine neue Betrugsmasche bekannt geworden: Betrüger versenden auf dem Postweg gefälschte Steuerbescheide, in denen aufgefordert wird Geldbeträge an eine dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auch wenn der Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind die entscheidenden Angaben zumeist falsch oder fehlen.
Woran können Sie erkennen, dass es sich um einen gefälschten Steuerbescheid handelt?
Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem Vorjahr zum Vergleich heran.
- Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihre Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche IdNr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
- Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe zum Beispiel „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
- Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler).
- Handelt es sich bei der angegebenen Bankverbindung um die Bankverbindung der Finanzkasse Ihres zuständigen Finanzamtes? Die Bankverbindungen der hessischen Finanzämter finden Sie hier.
Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des erhaltenen Steuerbescheids haben, wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird zudem geraten eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Hinweis: Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden fällige Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da so Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.