März 2023
Die Hessische Steuerverwaltung warnt vor Zahlungsaufforderungen via SMS im Namen Ihres Finanzamts!
Aktuell werden wieder Nachrichten per SMS mit folgendem Wortlaut verschickt:
„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“
In der SMS ist ein Link enthalten, der Sie auf die Seite des BMF weiterleitet. Anschließend werden eine entsprechende IBAN und der Zahlungsbetrag sichtbar.
Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch oder per SMS zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten abfragen. Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen oder Textnachrichten des Finanzamts immer äußert vorsichtig.
Bei Unklarheiten sollten Sie sich unverzüglich an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Dieses erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.