Ältere Frau telefoniert. Vorsicht Betrugsanrufe!

Vorsicht vor betrügerischer Abzocke!

Informationen zu falschen Anrufen, Phishing-Mails und sonstigen Betrugsversuchen im Namen der Finanzverwaltung. So sollten Sie im Fall der Fälle richtig damit umgehen.

Lesedauer:3 Minuten

Ihr Finanzamt wird Sie niemals per E-Mail, SMS oder telefonisch kontaktieren und zu einer Zahlung oder Herausgabe von Informationen auffordern!

Januar 2024 / Oktober 2023

Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER

Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit Titeln wie

  • "Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten" und
  • "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022"

im Namen von ELSTER und lotsen Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug. Es wird z.B. behauptet, dass ohne Aktualisierung der Unternehmensdaten Strafen durch das Finanzamt drohen.

Es wird ausdrücklich davor gewarnt, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen. Auch Webseiten mit ELSTER-Bezug sollten nur mit äußerster Vorsicht besucht werden.

Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der ELSTER-Seite Sicherheit.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Juni 2023

Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisierte Anrufe. Die Bandansage teilt mit, die Oberfinanzdirektion habe die Steuerunterlagen an eine Stiftung weitergegeben und fordert dazu auf eine Nummer zu drücken, um weitere Informationen zu erhalten oder um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Anrufe stammen nicht von der Hessischen Finanzverwaltung!

Die Finanzverwaltung kontaktiert Bürgerinnen und Bürger in keinem Fall mit einem automatisierten Anruf (Bandansage).

Weiterer Betrugsversuch:

In einem weiteren Fall wird versucht, Bürgerinnen und Bürgern von einem GLS Fahrer, ein Paket zuzustellen, für das sie 99 Euro zahlen sollen. Auf der Rechnung findet sich der Hinweis auf ein hessisches Finanzamt.

Diese Pakete werden nicht von der Hessischen Finanzverwaltung verschickt!

Frühere Hinweise

März 2023 - Aktuell werden wieder Nachrichten per SMS mit folgendem Wortlaut verschickt:

„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

In der SMS ist ein Link enthalten, der Sie auf die Seite des BMF weiterleitet. Anschließend werden eine entsprechende IBAN und der Zahlungsbetrag sichtbar.

Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch oder per SMS zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten abfragen. Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen oder Textnachrichten des Finanzamts immer äußert vorsichtig.

Bei Unklarheiten sollten Sie sich unverzüglich an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Dieses erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

März 2023 - Bürgerinnen und Bürger erhalten Drohanrufe. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter des Finanzamtes aus und fordert die Angerufenen auf, einen Betrag von ca. 800,- € auf ein Konto zu überweisen. Den Betroffenen wird mitgeteilt, dass dieser Betrag bis zum Nachmittag überwiesen sein muss, da andernfalls eine Kontenpfändung erfolgen wird.

August 2022 - Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisierte Anrufe zum Beispiel im Namen der Bundesfinanzverwaltung. Die Bandansage nennt eine fingierte "Steuerfallnummer" und fordert dazu auf eine Nummer zu drücken, um weitere Informationen zu erhalten oder um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Anrufe stammen nicht von der Bundesfinanzverwaltung und auch nicht von der hessischen Finanzverwaltung!

Die Finanzverwaltung kontaktiert Bürgerinnen und Bürger in keinem Fall mit einem automatisierten Anruf (Bandansage).

Juli 2022 - die Hessische Steuerverwaltung warnt vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerreform. Täter geben sich hierbei als Finanzbeamte aus, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Am Telefon geben sie an, die Immobilien der Angerufenen für die neue Grundsteuer besichtigen zu müssen.

Die Polizei geht davon aus, dass die Diebe es bei dem angeblichen Besuchstermin auf Geld und Wertsachen abgesehen haben.

Sie warnen eindringlich davor, jemanden in die eigene Wohnung zu lassen.

Ihr Finanzamt führt im Zuge der Grundsteuerreform grundsätzlich keine Besichtigungen von Wohnungen oder Häusern durch.

Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgt über das elektronische Formular bei Mein ELSTER und nur in Ausnahmefällen über den Papiervordruck, ohne persönliche Besuchstermine.

September 2021 - das als „Wagner Steuerberatung GmbH“ auftretende konstruierte Unternehmen, versucht missbräuchlich Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben. Weitere Informationen zu diesem betrügerischen Vorgehen finden Sie in der Meldung der Bafin vom 7. September 2021Öffnet sich in einem neuen Fenster. Offensichtlich, um die Seriösität zu unterstreichen, benutzt die „Wagner Steuerberatung GmbH“ fingierte Schreiben hessischer Finanzämter, die eine „Anmeldung als Transferkonto“ bestätigen würden.

Derartige Schreiben sind gefälscht und werden nicht durch die hessischen Finanzämter erstellt!

Januar 2021 - in der Vergangenheit haben sich Betrüger verschiedentlich als Ihr Finanzamt ausgegeben. Hierbei wurden die betroffenen Bürger telefonisch aufgefordert, eine (vermeintlich bestehende) Steuerschuld umgehend zu bezahlen oder die Betrüger haben versucht, an die Kontodaten der Betroffenen zu kommen. Hierbei kam es sogar vor, dass Betrüger die Telefonnummer, von der sie angerufen haben, derart manipuliert haben, dass eine Nummer des örtlichen Finanzamts angezeigt wurde (sog. Call ID Spoofing).

Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten telefonisch abfragen.

Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen des Finanzamts immer äußert vorsichtig und verlangen Sie in jedem Fall auch ein entsprechendes Schreiben. Bei Unklarheiten sollten Sie sich unverzüglich an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Ihr Finanzamt erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Finanzämter in Hessen

Außenansicht eines Finanzamts

Auf einen Blick

Informationen zu den hessischen Finanzämtern von A wie "Anfahrt" bis Z wie "Zustellung" finden Sie durch Auswahl Ihres Finanzamtes auf unserer Übersichtsseite.

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