In diesem Artikel informieren wir Sie gerne über ein weiteres Serviceangebot der Hessischen Steuerverwaltung und der Hessischen Katasterverwaltung. Dabei handelt es sich um den sogenannten Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B).
Der Flurstücksnachweis (mit Grundbuchblattnummer) enthält Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer). Diese Daten müssen Sie für die Grundsteuer B auch in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag angeben.
Der Flurstücksnachweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die zu Ihrem Grundstück vorliegenden Daten einzusehen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, falls Ihnen die Daten nicht oder nicht vollständig vorliegen oder Sie die Daten mit den Ihnen vorliegenden Daten abgleichen möchten. Bitte überprüfen Sie die Daten zunächst auf Aktualität und Vollständigkeit, bevor Sie diese in die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag übernehmen.
Senden Sie bitte keinen Flurstücksnachweis an das Finanzamt. Die von der Steuerverwaltung benötigten Daten sind von Ihnen im Rahmen der Erklärungsabgabe zum Grundsteuermessbetrag eigenständig in den Vordruck einzutragen. Eingereichte Ausdrucke würden den Bearbeitungsprozess in den Finanzämtern erheblich behindern, da die Bearbeitung ausschließlich digital erfolgen soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz erhalten Sie kostenlos und direkt, unter der Adresse http://gds.hessen.de/webshop/FlurstuecksnachweisÖffnet sich in einem neuen Fenster. Eine Anleitung, die Ihnen den Weg zu Ihrem Flurstücknachweis einfacher und damit schneller macht, finden Sie unten in den Downloads. Eventuelle Fragen oder Probleme bei der Abfrage Ihres Flurstsücksnachweises (z. B. wenn bei der Suche angezeigt wird "Es konnten keine Lagen zur Eingabe ermittelt werden!") werden in der Anleitung ebenfalls geklärt.
Gut zu wissen: Den digitalen Flurstücksnachweis haben wir Ihnen auch in einem unserer Tipps und Tricks-Videos erklärt. Schauen Sie sich gerne auch noch mal das VideoÖffnet sich in einem neuen Fenster hierzu an.
Ihnen ist ein Abruf über das Internet technisch nicht möglich? Dann können Sie sich gerne an den Bürgerservice Ihres Finanzamtes wenden, und um Auskunft zu diesen Daten bitten.