Mitarbeiter gibt Daten in eine elektronische Registrierkasse ein

Mitteilungspflicht

Meldung von Kassensystemen und Taxametern/Wegstreckenzählern

Ab dem 01.01.2025 tritt die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für den Einsatz oder die Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme in Kraft.