Pressestelle: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Regionalisierung der Bewertungsstellen

Presseinformation der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Darum geht es:

Seit 2018 werden die Organisationsstrukturen der Hessischen Steuerverwaltung schrittweise und nachhaltig reformiert. In vier umfassenden Maßnahmenpaketen wurden seither Arbeitsbereiche gebündelt, Zuständigkeiten neu zugeordnet und bestehende Mehrfachstrukturen abgebaut.

Ein zentrales Ziel dieser Neuausrichtung ist die örtliche Konzentration von Aufgaben, um fachliche Spezialisierung zu ermöglichen und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. In diesem Zusammenhang erfolgt künftig eine Neustrukturierung der Bewertungsstellen der hessischen Finanzämter.

Diese werden an sieben Regionalstandorten zusammengeführt. An diesen Standorten entstehen Arbeitseinheiten von ausreichender Größe, um den Beschäftigten eine Spezialisierung auf bestimmte Themenbereiche zu ermöglichen. Gleichzeitig wird durch die Bündelung von Fachkompetenz ein gezielter fachlicher Austausch zwischen den Beschäftigten ermöglicht.

Zum 1. August 2025 wurden in einem ersten Umsetzungsschritt drei Regionalstellen an den Finanzämtern Korbach-Frankenberg, Fulda und Wiesbaden eingerichtet. In diesen Regionalstellen werden die Bewertungsstellen von jeweils vier Finanzämtern zu einer gemeinsamen Arbeitseinheit zusammengeführt.

Mit dem Beginn der Umsetzung der Regionalisierung der Bewertungsstellen setzen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein auf unserem Weg zu einer effizienten, nachhaltigen und zukunftsfesten Organisationsstruktur der Hessischen Steuerverwaltung.

Konstanze Bepperling Oberfinanzpräsidentin

Durch die schrittweise seit 2018 andauernde Reform unserer Strukturen schaffen wir eine stärkere regionale Verankerung und verbessern die Zusammenarbeit innerhalb der Finanzämter. Das bringt einen spürbar positiven Nutzen sowohl für die Hessische Steuerverwaltung, als auch für die Bürgerinnen und Bürger, so die Oberfinanzpräsidentin weiter.

Fragen und Antworten

Die Bewertungsstelle des Finanzamts liefert wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit dem Grundbesitz stehen (zum Beispiel Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Dazu gehören unter anderem die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Festsetzung von Messbeträgen für die durch die Kommunen festzusetzende Grundsteuer.

Zum 1. August 2025 wurden die Regionalstellen in den Finanzämtern Fulda, Korbach-Frankenberg und Wiesbaden eingerichtet. Die Einrichtung der weiteren Regionalstellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit Wirkung zum 1. August 2025 werden die örtlichen Zuständigkeiten mehrerer hessischer Finanzämter neu geregelt:

  • Das Finanzamt Fulda übernimmt - neben seinen eigenen Fällen - die Zuständigkeit der Finanzämter Gelnhausen, Hanau und Offenbach am Main.
  • Das Finanzamt Korbach-Frankenberg übernimmt - neben seinen eigenen Fällen - die Zuständigkeit der Finanzämter Alsfeld-Lauterbach, Gießen und Marburg-Biedenkopf.
  • Das Finanzamt Wiesbaden übernimmt - neben seinen eigenen Fällen - die Zuständigkeit der Finanzämter Bad Homburg vor der Höhe, Hofheim am Taunus und Rheingau-Taunus.

Nein, die Übertragung der Zuständigkeit hat keine Auswirkung auf die bereits bestehenden Aktenzeichen. Diese sind im Schriftverkehr mit den neu zuständigen Finanzämtern weiterhin zu nutzen.

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Finanzamt.

Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Steuerfall stehen die Servicestellen der Hessischen Finanzämter wie gewohnt zur Verfügung.