Für die Fristen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung gelten die Frist zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung analog. Das bedeutet, nicht beratene Personen müssen ihre Gewerbesteuererklärung bis zum 31.07. des auf den Veranlagungszeitraum (VZ) folgenden Jahres abgeben. Für beratene Personen verlängert sich die Frist grundsätzlich auf den 28./29.02. des Zweitfolgejahres.
Erklärungsfrist