Vorteile
einfachELSTER bietet Ihnen eine einfache und übersichtliche Benutzerführung für die papierlose Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Elektronische Bescheinigungen wie z. B. Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Sie müssen diese daher nicht eintragen.
Voraussetzungen
einfachELSTER steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:
- Inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten
- und ggf. Kapitaleinkünfte (die unter dem Sparerpauschbetrag liegen)
- und ggf. weitere Einkünfte aus einem Minijob erhalten.
Bitte beachten Sie!
einfachELSTER können Sie nicht nutzen, wenn Sie neben den vorgenannten Einkünften noch andere Einkünfte haben, die steuerlich relevant sind, zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft oder einer selbständigen Tätigkeit. Haben Sie Kapitaleinkünfte, für die Sie die Günstigerprüfung beantragen wollen, weil Ihre Bank dafür die sogenannte Abgeltungssteuer einbehalten hat, ist einfachELSTER ebenfalls nicht für Sie geeignet.
Um Ihre Steuererklärung in diesen Fällen elektronisch zu erstellen und an Ihr zuständiges Finanzamt zu übertragen, können Sie sich auf www.elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster dauerhaft ein vollwertiges Benutzerkonto erstellen und den gesamten Funktionsumfang von Mein ELSTER nutzen. Bei Fragen und Problemen hilft Ihnen die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung gern weiter.