Junges Paar am Strand sieht sich ELSTER auf Tablet an

Vorausgefüllte Steuererklärung

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen erleichtern soll.

Lesedauer:2 Minuten

Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person und - mit deren Zustimmung - auch von Familienangehörigen übermittelt wurden, bereitgestellt:

  1. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  2. Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  3. Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  4. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  5. Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
  6. Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL)

Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Bescheinigungen abrufen.

Die Daten stehen Ihnen dann frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung. Sie können die Daten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und wiederholt abrufen.

Noch Fragen?

Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft Ihnen bei allgemeinen steuerlichen Fragen und Fragen zu ELSTER gern weiter. Rufen Sie uns an.

Mitarbeiterin im Telefonservice

Servicehotline der

Hessischen Steuerverwaltung

von Montag bis Freitag
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