Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person und - mit deren Zustimmung - auch von Familienangehörigen übermittelt wurden, bereitgestellt:
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL)
Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Bescheinigungen abrufen.
Die Daten stehen Ihnen dann frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung. Sie können die Daten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und wiederholt abrufen.