Taschenrechner und Lohnabrechnung

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit dem 1. Oktober 2024 Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2025 beantragen. Aktuelle Informationen zu diesem Ermäßigungsverfahren finden Sie hier.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2025 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten (beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern), können ab dem 1. Oktober 2024 bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Die Freibeträge können für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalenderjahren beantragt werden, also wahlweise nur für den Lohnsteuerabzug 2025 oder darüber hinaus auch für den Lohnsteuerabzug 2026.

Bereits im Ermäßigungsverfahren 2024 für zwei Jahre beantragte Freibeträge sind auch für den Lohnsteuerabzug 2025 weiterhin gültig.

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene werden während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer als Freibeträge berücksichtigt und müssen daher nicht jährlich neu beantragt werden.

Antragsformulare finden Sie im Formular-Management-SystemÖffnet sich in einem neuen Fenster der Bundesfinanzverwaltung. In Anlehnung an die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung werden ein Hauptvordruck und diverse Anlagen bereitgestellt:

  • Anlage Kinder
  • Anlage Werbungskosten
  • Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen
  • Neu: Anlage Steuerklassenwechsel
  • Neu: Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
  • Neu: Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges

Haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert, ist eine Beantragung im vereinfachten Verfahren mithilfe des Hauptvordrucks und der Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges möglich.

Hinweis

Durch die Neugestaltung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gilt das Prinzip „Einer für Alles“. Die neu hinzugefügten Anlagen „Steuerklassenwechsel“ und „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ ersetzen die bisherigen Vordrucke

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

und tragen somit zu einer Vereinfachung im Antragsverfahren bei.

Wir empfehlen Ihnen für die Antragstellung die Nutzung von Mein ELSTER.

Den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ finden Sie in Mein ELSTER unter der Formularrubrik „Lohnsteuer Arbeitnehmer“.

Eine gesonderte Mitteilung über die Eintragung des Freibetrags ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da die ELStAM Ihrem Arbeitgeber von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Sie können die Mitteilung zu Ihrer eigenen Information in dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung jedoch anfordern. Die gespeicherten Freibeträge und alle anderen ELStAM können Sie nach einer einmaligen kostenfreien Registrierung (nur falls Sie noch keinen ELSTER-Account haben) außerdem jederzeit unter Mein ELSTER abrufen.

Den aktuellen Ratgeber für Lohnsteuerzahler und weiteres Informationsmaterial erhalten Sie über die Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

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