Finanzamt Groß-Gerau

Finanzamt Groß-Gerau

Lesedauer:4 Minuten

Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Groß-Gerau
Europaring 11 - 13
64521 Groß-Gerau,

Anfahrt mit dem PKW
Das Finanzamt befindet sich im Stadtteil „Auf Esch“ zusammen mit dem Amtsgericht in einem Gebäudekomplex in unmittelbarer Nähe zur Polizeistation Groß-Gerau. Sie erreichen uns über die Autobahn A 67, Ausfahrt 5 (Büttelborn), dann weiter über die B42 (Büttelborn/Groß-Gerau) bis Groß-Gerau, in Groß-Gerau an der Kreuzung zur B44/Gernsheimer Straße nach links abbiegen, nach ca. 300 m rechts in den Europaring abbiegen, nach 400 m liegt das Finanzamt auf der rechten Seite.
Es stehen kostenfreie Parkmöglichkeiten auf dem Besucherparkplatz des Behördenzentrums oder auf dem Europaring zur Verfügung.
Der Parkplatz mit der Zufahrt von der Straße „Am Hallenbad“ verfügt über Stellplätze für Behinderte. Von dort führt eine Rampe für Rollstühle über den Vorplatz direkt zum Haupteingang.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen das Finanzamt Groß-Gerau aus

  • Richtung Mörfelden mit der S-Bahn S 7 bis Dornberger Bahnhof, dann mit dem Stadtlinienbus L9 bis zur Haltestelle Europaring
  • Richtung Darmstadt mit dem Bus 5506 bis Marktplatz, dann mit dem Stadtlinienbus L9 bis zur Haltestelle Europaring
  • Richtung Nauheim mit der S-Bahn S 75 bis Groß-Gerauer Bahnhof, dann mit den Buslinien L 9 und 41 bis zur Haltestelle Europaring
  • dem Ried mit dem Bus 41 bis zur Haltestelle Europaring.

Telefon
+49 6152 9924 01Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6152 9924 699

 

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (siehe weiter unten auf der Internetseite). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

 

poststelle@fa-gge.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Michelstadt ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Michelstadt, Bensheim und Groß-Gerau.

Finanzamt Michelstadt
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE02 5005 0000 0001 0004 21

Finanzamt Michelstadt
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE91 5000 0000 0050 8015 03

Wichtiger Hinweis der Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt:

Beendigung der Weiterleitung von Einzahlungen auf gelöschte Bankkonten

Mit Ablauf des 30. September 2022 werden eingehende Einzahlungen auf die gelöschten Bankverbindungen des Finanzamts Groß-Gerau bei der Deutschen Bundesbank (IBAN DE21 5000 0000 0050 8015 02) und der Hessischen Landesbank (IBAN DE03 5005 0000 0001 0003 06) nicht mehr weitergeleitet, sondern an den Auftraggeber (Einzahler) zurückgegeben.

In Zusammenarbeit mit dem Festsetzungsfinanzamt Groß-Gerau weisen wir darauf hin, dass Zahlungen auf die gelöschten Bankkonten ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gültigen Bankverbindungen oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die gültigen Bankverbindungen sind in der obenstehenden Box dargestellt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Groß-Gerau

gez. Rose-Maria Klie

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Groß-Gerau online buchen.
Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Groß-Gerau erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Can, Mahmut 21 809 04307 16.05.2023 28.06.2023
Asenov, Alish Sergeev 21 802 35801 17.05.2023 29.06.2023
Ttsky GmbH 21 246 10046 04.06.2023 15.07.2023
Team 24 Bau & Logistik GmbH 21 246 09019 02.06.2023 15.07.2023
Pirnacu, Iulian-Marian 21 463 06393 04.06.2023 15.07.2023
Pirnacu, Juliane 21 463 06393 04.06.2023 15.07.2023
Rarici, Stefan-Andrei 21 466 11093 05.06.2023 18.07.2023
T.I.P. GmbH 21 246 18850 05.06.2023 18.07.2023
Rafailov, Martin Antonov 21 859 00582 05.06.2023 18.07.2023
Gavrilisco, Andrei 21 820 31085 05.06.2023 18.07.2023
Rota Markt GmbH 21 242 10461 05.06.2023 18.07.2023
Ciubotariu, Andrei-Dorin 21 809 62717 05.06.2023 18.07.2023

Schlagworte zum Thema