Wir möchten Sie gerne über die neue Grundsteuer in Hessen, die ab dem Jahr 2025 umgesetzt wird, informieren. Bereits jetzt sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten Angaben (wie z.B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen. Diesen Messbetrag multipliziert in der Folge Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie einen die Grundsteuer festsetzenden Grundsteuerbescheid Ihrer Kommune.
Die Grundsteuer steht der Gemeinde zu, in welcher Sie Grund und Boden besitzen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei, diese Steuer zu erheben. Und wir möchten Sie gerne auf die Abgabe Ihrer Erklärung zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 vorbereiten. Wenngleich die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist, ist die Abgabe weiterhin möglich und nötig.
Zusätzlich zu dem Informationsangebot auf diesen Seiten hat die Hessische Steuerverwaltung im Juni 2022 ein Informationsschreiben für die Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks oder Betriebes der Land- und Forstwirtschaft versendet. Damit gibt die Steuerverwaltung ganz wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform und liefert obendrein individuelle Daten wie das Aktenzeichen.
Unser Service
Falls Fragen offen bleiben, steht Ihnen der Bürgerservice in den Finanzämtern Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr gerne zur Verfügung. Ihr zuständiges Finanzamt und die jeweilige Telefonnummer finden Sie über die Finanzamtssuche am Ende der Seite.
Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft bei Fragen vor allem zur elektronischen Abgabe: 0800 522 533 5. Diese Nummer ist ebenfalls Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Hier erhalten Sie beispielsweise beim ELSTER Registrierungsprozess für die elektronische Erklärungsabgabe Hilfe. Der Anruf ist kostenlos.
Über ein weiteres Serviceangebot, den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz (nur für die Grundsteuer B!), informieren wir Sie hier.
Informationen zu dem nützlichen Sonderkatasterauszug (nur für die Grundsteuer A)! finden Sie hier.
Neben vielen Informationen zur Abgabe der Erklärung mit ELSTER haben wir hier auch Klickanleitungen und Videos, die Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe führen, bereitgestellt.