© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Grundsteuer C Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten.
© Gunnar3000/AdobeStock 18.10.2021 Schon mal gefragt? Grundsteuer - FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform.
© MG/AdobeStock 18.10.2021 Einfach erklärt! Abgabe der elektronischen Erklärung mit ELSTER Übermitteln Sie Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag z.B. mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Das ist seit dem 1. Juli 2022 möglich.
© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Erklärungspflicht Wer muss eine Erklärung abgeben? Eigentümerinnen oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
© W. Kolaschnik 13.10.2021 Grundsteuer A in Hessen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Hessen wird die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen.
© Bildgigant/AdobeStock 13.10.2021 Grundsteuer B in Hessen Das Flächen-Faktor-Verfahren Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben. Hessen wendet hierfür das Flächen-Faktor-Verfahren an.
© Manok / AdobeStock 13.10.2021 Kurz erklärt: Hessens Grundsteuerreform Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuer muss deshalb neu geregelt werden.
© EKH-Pictures / Adobe Stock 12.10.2021 Schon gewusst? Allgemeines zur Grundsteuer Die Grundsteuer wird auf inländischen Grundbesitz erhoben. Hierzu zählen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu denen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen gehören.