Grundsteuerreform
Auf einen Blick
Finanzamt Korbach-Frankenberg
Wichtiger Hinweis
Besuche nur nach Terminvereinbarung
Kontaktdaten
Finanzamt Korbach-Frankenberg
Verwaltungsstelle Korbach
Medebacher Landstraße 29
34497 Korbach
Anfahrt mit dem PKW
Fahren Sie entweder den Westring oder den Südring Richtung Kreishaus bis zur Einfahrt zum Kreishaus. Folgen Sie der Straße am Kreishaus vorbei. Die Verwaltungsstelle Korbach befindet sich dann nach ca. 100 m auf der rechten Straßenseite. Kostenfreie Parkplätze finden Sie auf dem Besucherparkplatz des Finanzamtes.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Benutzen Sie den Stadtbus der Stadt Korbach. Fahren Sie mit der Linie 4 bis zur Haltestelle „Kreishaus“. Von dort sind es ca. 5 Minuten Fußweg.
Finanzamt Korbach-Frankenberg
Verwaltungsstelle Frankenberg
Geismarer Straße 16
35066 Frankenberg (Eder)
Anfahrt mit dem PKW
Fahren Sie entweder die Ederstraße stadteinwärts oder die Uferstraße stadtauswärts. Biegen Sie dann an der Ampel in die Kanton-Brou-Straße ab und folgen dieser ca. 300 m und fahren dann in die Geismarer Straße. Die Verwaltungsstelle Frankenberg befindet sich dann nach ca. 50 m auf der linken Straßenseite. Kostenfreie Parkplätze finden Sie entlang der Geismarer Straße.
Telefon
+49 5631 563 0Öffnet sich in einem neuen Fenster
Telefax
+49 5631 563 444
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anrufservice
Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.
E-Mail
poststelle@fa-kf.hessen.de
Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.
Bankverbindung
Das Finanzamt Schwalm-Eder ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Schwalm-Eder, Alsfeld-Lauterbach, Korbach-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf.
Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE34 5005 0000 0001 0003 30
Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE06 5000 0000 0050 0015 22
Allgemeinverfügung
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Korbach-Frankenberg
gez. Anna Drinnenberg

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ANRUFSERVICE
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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Korbach-Frankenberg erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
(Firmen-)Name | Aktenzeichen Absteigend sortieren | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
---|---|---|---|---|
Substyk, Tomasz Adam | 02747501831_RS | 10.05.2023 | 22.06.2023 | |
Pavel-Merlusca, Ioana-Luzia | 02785531187_RS | 09.05.2023 | 21.06.2023 | |
Lietz, Marion | 02788702628_RS_EF | 23.05.2023 | 05.07.2023 | |
Ruppenthal-Lietz, Stefan Horst | 02788702628_RS_EM | 23.05.2023 | 05.07.2023 |