Für die Bearbeitung Ihrer Erklärungen ist jeweils das hessische Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet.
Hinweis: Wenn Ihr Grundbesitz nicht in Hessen liegt, müssen Sie sich in dem Bundesland, in dem sich Ihr Grundbesitz befindet, über die dort geltenden Regelungen informieren.
Zuständiges Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform
Wählen Sie zunächst in der Klappliste „Arbeitsbereich“ den Eintrag „Grundsteuer“ aus. Geben Sie dann bitte in das Suchfeld die Postleitzahl (PLZ) der Stadt oder Gemeinde ein, in der Ihr Grundstück belegen ist. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben Sie bitte die PLZ der Stadt/Gemeinde ein, zu der die Gemarkung Ihres Grundbesitzes gehört. Bitte nutzen Sie keine Postleitzahlen, die zu Postfächern gehören, da diese keinen Grundstücken zugeordnet sind.