Lohnabrechnung

Faktorverfahren bei der Lohnsteuer

Faktorverfahren bei der Lohnsteuer - Vorteile für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

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Das Faktorverfahren ist eine Alternative zu den herkömmlichen Kombinationen der Lohnsteuerklassen IV/IV oder III/V für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (kurz: Paare bzw. Partner). Um das Faktorverfahren zu nutzen, können beide Partner die Steuerklasse IV mit Faktor beantragen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings wird bei diesem Verfahren so auf beide Partner verteilt, wie es ihren jeweiligen Anteilen am Gesamteinkommen entspricht. Im Nachfolgenden stellen wir Ihnen das Faktorverfahren näher vor.

Bisher gibt es folgende Optionen bei der Wahl der Lohnsteuerklassen: Paare, die beide berufstätig sind und nicht dauernd getrennt leben, gehören der Steuerklasse IV an. Verdienen beide Partner gleich viel, zahlt jeder nach der Steuerklasse IV die gleiche Lohnsteuer. Bei ungleichen Einkommen führt die Steuerklassenkombination IV/IV bei Paaren jedoch häufig dazu, dass insgesamt zu viel Lohnsteuer einbehalten wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, stattdessen die Steuerklassen III und V zu wählen.

Beispiel: Partner 1 verdient 40.000 Euro brutto im Jahr und Partner 2 verdient 20.000 Euro.

Jahreslohnsteuer

Die Jahreslohnsteuer beträgt für bei Steuerklassen IV/IV bei Steuerklassen III/V
Partner 1 5.988 € 2.800 € (Stkl. III)
Partner 2 1.225 € 3.489 € (Stkl. V)
zusammen 7.213 € 6.289 €
voraussichtliche Jahressteuerschuld 6.906 € 6.906 €

Veranlagung zur Einkommensteuer

Erstattung/Nachzahlung bei Steuerklassen IV/IV bei Steuerklassen III/V
voraussichtliche Erstattung 307 € 0 €
voraussichtliche Nachzahlung 0 € 617 €

Monatslohnsteuer

Monatsnettolohn nach Steuern bei Steuerklassen IV/IV bei Steuerklassen III/V
Partner 1 2.834 € 3.100 € (Stkl. III)
Partner 2 1.565 € 1.377 € (Stkl. V)
zusammen 4.399 € 4.477 €

Hinweis: Dem Beispiel liegt die Rechtslage des Veranlagungszeitraums 2019 zugrunde. Die Berechnung des Solidaritätszuschlags und ggf. anfallender Kirchensteuer wird aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt.

Wie das Beispiel zeigt, würde das Paar mit den Steuerklassen III und V ein um rund 78 Euro höheres monatliches Nettoeinkommen erzielen als bei den Steuerklassen IV/IV. Denn der höherverdienende Partner 1, bei dem sich in Steuerklasse III Freibeträge stärker auswirken, zahlt monatlich 266 Euro weniger Lohnsteuer. Dafür zahlt Partner 2 monatlich 188 Euro mehr Lohnsteuer als in Steuerklasse IV, sein Individualeinkommen sinkt entsprechend. Die Steuerklassenkombination III/V führt im Beispiel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung jedoch zu einer Nachzahlung in Höhe von 617 Euro, die Steuerklassenkombination IV/IV hingegen zu einer Erstattung von 307 Euro.

Das Beispiel zeigt, dass bei der Wahl der Steuerklassen mitunter Interessenkonflikte zwischen den Partnern bestehen. Auch hängen beispielsweise viele Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld vom Nettolohn ab und fallen bei Steuerklasse V entsprechend niedriger aus. Hier will das im Jahr 2010 eingeführte Faktorverfahren eine Alternative bieten.

Wie funktioniert nun das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren baut auf der Steuerklasse IV auf und verteilt den Steuervorteil des Ehegattensplittings so auf beide Partner, wie es ihren jeweiligen Anteilen am Gesamteinkommen entspricht.

Fortsetzung des Beispiels von oben:

Jahreslohnsteuer Beispiel mit Faktorverfahren

Die Jahreslohnsteuer beträgt für Steuerklassen IV/IV mit Faktor
Partner 1 5.730 €
Partner 2 1.172 €
zusammen 6.902 €
voraussichtliche Jahressteuerschuld 6.906 €
voraussichtliche Nachzahlung 4 €

Monatslohnsteuer Beispiel

Monatsnettolohn nach Steuern bei Steuerklassen IV/IV mit Faktor
Partner 1 2.855 €
Partner 2 1.569 €
zusammen 4.424 €

 

Wie man sieht, erhält Partner 2 ein um 192 Euro höheres monatliches Nettoeinkommen als bei der Steuerklassenkombination III/V. Dies ist vor allem für Frauen interessant, weil meist sie sich in Steuerklasse V befinden. Gleiches gilt aber dem Grunde nach auch für Männer. An der nur geringen Nachzahlung im Rahmen der späteren Einkommensteuerveranlagung sieht man, dass das Faktorverfahren den Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug sehr genau berücksichtigt.

Was ist zu tun, um das Faktorverfahren anzuwenden?

Die Anwendung des Faktorverfahrens müssen beide Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam im Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beantragen. Diesen erhalten Sie zum Download auf dieser Seite oder Sie beantragen den Steuerklassenwechsel bequem und schnell online über Mein ELSTER.

Weitergehende Informationen zum Faktorverfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Außerdem können Sie mit dem BMF-Steuerrechner die steuerlichen Auswirkungen des Faktorverfahrens mit den anderen Kombinationen der Lohnsteuerklassen vergleichen.

 

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