Sonstige Vollmachtnehmende

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Vollmachten für sonstige Vollmachtnehmende.

ELSTER-Registrierung

Zunächst ist unter Mein ELSTER ein Benutzerkonto zu erstellen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung:

  • Schnelle Registrierung als Privatperson
    • Voraussetzung ist hier der Personalausweis und die Nect Wallet App
    • späterer Login über die ElsterSecure-App
       
  • Klassische Registrierung für Privatpersonen oder eine Organisation  
    • Voraussetzung ist hier die Bestätigung der Identität durch Briefversand
    • späterer Login über Zertifikatsdatei, ElsterSecure, Sicherheitsstick, Signaturkarte oder Personalausweis

Sie als Organisation (z. B. Berufsträger, landwirtschaftliche Buchstelle oder Unternehmensvertreter) wählen die Registrierungsart  "Klassische Registrierung für Privatpersonen oder eine Organisation" .

Es folgen die Seite

  • "Personalisierung"

    Hier ist der untere Punkt anzuwählen: "Für eine Organisation (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer, Verein, Verwaltung)".
     

  • "Identifikation"

    Hier ist die Steuernummer der Organisation anzugeben (da diese für spätere Unterbevollmächtigungen als Verknüpfungsmerkmal dient).
     

  • "Dateneingabe"

    Hier sind Name, Steuernummer und Ansprechpartner der Organisation zu anzugeben. Zudem ist für das Benutzerkonto ein Name zu vergeben sowie eine Sicherheitsfrage zu hinterlegen.

Info:
Im weiteren Verlauf der Registrierung erhalten Sie getrennt

  1. per E-Mail die Aktivierungs-ID und 
  2. auf dem Postweg den Aktivierungs-Code. 

Bitte beachten Sie: 
Der Brief mit dem Aktivierungs-Code wird an die Adresse versandt, die aktuell bei dem für die Steuernummer zuständigen Finanzamt gespeichert ist. Etwaige Vollmachten werden hierbei nicht berücksichtigt.

Nun ist eine Registrierung als Vollmachtnehmer durchzuführen. Beim erstmaligen Login ist das Mein ELSTER-Profil zu ergänzen. Zudem ist anzuwählen, ob es sich um eine/n

  • Privatperson
  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Verein

handelt.

Im nächsten Schritt gelangt man zur Übersichtsseite von Mein ELSTER. Hier ist die Registrierung über
Formulare & Leistungen > Vollmachten verwalten > Registrierung als Vollmachtnehmer anzustoßen. 
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Vollmachtnehmer-Identifikationsnummer (kurz VN-ID) zugeteilt. Diese erhalten Sie per Postfachnachricht zur Kenntnis.

Für Privatpersonen (Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung) ist das IdNr.-Zertifikat mit Zertifikatsdatei zu nutzen.

Für Berufsträger und zu beschränkter Hilfeleistung Berechtigte ist das Organisations-Zertifikat unter Nutzung der Steuernummer zu verwenden.

Bei der Registrierung in ELSTER wurde eine Steuernummer verwendet, welche auschliesslich die Privatanschrift des steuerlichen Beraters beinhaltet. Bitte prüfen Sie, ob die hinterlegte Steuernummer die korrekte ist.

Sollte diese korrekt sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt und bitten um Prüfung, ob zu der Steuernummer eine "Adresse des Betriebs" gespeichert ist oder gegebenenfalls nachgespeichert werden muss.

Über ELSTER > "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten" ist über die Kachel "Änderung der Vollmachtnehmeradressdaten" eine Änderung vorzunehmen. Diese Adresse wird für die Bekanntgabe der Steuerbescheide bzw. dem Schriftverkehr herangezogen.

Weiterhin kann im Benutzerprofil des ELSTER-Kontos eine Aktualisierung vorgenommen werden.

Vollmachten

Der Vollmachtcode-Brief wird (um Betrug vorzubeugen) mit Daten aus dem Steuerkonto befüllt, das bei der ELSTER-Registrierung verwendet wurde. Daher kann es hier zu einer Abweichung kommen. Der Vollmachtnehmer-Datensatz in ELSTER ist gegebenenfalls anzupassen.

Ist dies nicht der Fall und Sie vermuten eine grundsätzlichen Fehler, wenden Sie sich bitte an vdb-support@ofd.hessen.de .

Für jede Steuernummer muss eine eigene Vollmacht übermittelt werden.

Für jede Steuernummer muss eine eigene Vollmacht übermittelt werden.

Nach Erfassung der Vollmacht wird dem Mandanten / Angehörigen postalisch ein Vollmachtcode zugesandt. Dieser muss den Code an den steuerlich Beratenden weitergeben. (Dies ist eine nochmalige Absicherung, welche den Beratenden authentifiziert.)

Den Freischaltcode erhalten Sie in einer E-Mail von ELSTER.

Gehen Sie in ELSTER zum Menü "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten". Auf dem Reiter "Inaktive Vollmachten" ist die entsprechende Vollmacht mit dem Status "In Freischaltung" zu sehen. Über das 3-Punkte-Menü kann über die Auswahl "Vollmacht freischalten" die Vollmacht nach Codeeingabe übermittelt werden. Im Anschluss wird eine Vollmacht-ID vergeben.

Mit dieser Vollmacht wird der Abruf von Bescheinigungen und die Steuerkontoabfrage ermöglicht. Eine Vertretungs-/Empfangsvollmacht geht nicht einher.

Die Übermittlung von Abrufvollmachten ist auch für den eigenen Steuerfall möglich. Im Fall von Ehegatten / Lebenspartnern sind zwei inhaltsgleiche Abrufvollmachten erforderlich. Diese sollte zudem möglichst zeitnah übermittelt werden.

Generell ist zwischen Rückmeldungen auf Ebene der Vollmacht und Rückmeldung auf Ebene der Steuernummer zu unterscheiden.

In ELSTER können Rückmeldungen aus der Vollmachtverarbeitung immer aufgerufen werden, indem man in der Vollmachtübersicht auf die blau hinterlegten Texte klickt. Hierdurch erscheint ein Fenster mit einer Rückmeldungshistorie.

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Bei Rückmeldungen auf Ebene der Vollmacht kann dabei zum Beispiel der Status "zurückgewiesen" angeklickt werden. Ein Beispiel für eine typische negative Rückmeldung auf Ebene der Vollmacht wäre:

"Das zur persönlichen IdNr. gespeicherte Geburtsdatum stimmt nicht mit dem Geburtsdatum in der Vollmacht überein. Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben zur IdNr./Geburtsdatum."
 

Bei Rückmeldungen auf Ebene der Steuernummer kann der Status "aktiv" oder "inaktiv" angeklickt werden.
Beispiele für eine typische negative Rückmeldung auf Ebene der Vollmacht:

"Es wurde eine Steuernummer übermittelt, deren Steuerkonto nicht mehr aktiv ist. Das Konto zur Steuernummer xxx befindet sich im Status K - Aktenabgabe."

oder

„Die Vollmacht kann nicht auf der genannten Steuernummer xxx verwendet werden, da der Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber dieses Steuerkontos identifiziert werden konnte. Der Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der Firmennamen. Bitte gleichen Sie die von Ihnen erfassten Daten mit den Stammdaten im jeweiligen Finanzamt ab und übersenden Sie ggf. die Steuernummer zur Vollmacht erneut.“

Bekanntgabe / DIVA

Ja. Der Schriftverkehr ergeht an Sie. Die Vollmacht geht immer mit einem Empfang von Bescheiden und Schriftstücken einher.

Über ELSTER > "Mein Profil anpassen" gibt es unter "Allgemeine Angaben" die Möglichkeit eine E-Mailadresse zu erfassen / ändern.

oder:

ELSTER > "Mein Benutzerkonto" > "E-Mail-Einstellungen" > "E-Mail-Adresse ändern".

Für einen registrierten Vollmachtnehmenden gibt es in ELSTER unter "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten" die Kachel "Änderung der Vollmachtnehmeradressdaten". Dort können alle bei der Registrierung zum Vollmachtnehmenden angegebenen Adressdaten geändert werden.

Im Anschluss versendet ELSTER eine Bestätigung in das dortige E-Mail-Postfach.

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