Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
Die IdNr. ist für Ihren Arbeitgeber unbedingt erforderlich, um den korrekten Lohnsteuerabzug vornehmen zu können.
Sollten Sie Ihre IdNr. nicht mehr auffinden, besteht die Möglichkeit diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per Onlineformular erneut anzufordern.
Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung?
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und in die Steuerklasse I (bei Verheirateten Steuerklasse IV/IV) eingeordnet sind und keine Lohnersatzleistungen bezogen haben.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich beispielsweise jedoch bei Verheirateten in Kombination mit der Steuerklasse III/V, wenn Beide Arbeitslohn bezogen haben sowie bei der Steuerklassenkombination IV in Verbindung mit dem Faktorverfahren. Sofern Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben, sind Sie ebenfalls zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt kann Sie auch auffordern eine Steuererklärung abzugeben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, informieren wir Sie gerne über unsere Servicehotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 522 533 5.
Sofern Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Sie dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben, um ggf. zu viel einbehaltene Steuerabzugsbeträge erstattet zu bekommen.
Wo und wie kann ich meine Steuererklärung abgeben?
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich beim Wohnsitzfinanzamt abzugeben.
Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung elektronisch über "Mein ELSTER" an Ihr Finanzamt zu übermitteln.
Sofern Sie die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung nicht nutzen können oder wollen und auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, können Sie diese auch in Papierform abgeben.