Gruppe junger Berufsanfänger.

in den Beruf!

Informationen für Berufseinsteiger und Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine nichtselbständige Tätigkeit aufnehmen oder den Arbeitgeber wechseln wollen.

Lesedauer:4 Minuten

Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

Die IdNr. ist für Ihren Arbeitgeber unbedingt erforderlich, um den korrekten Lohnsteuerabzug vornehmen zu können.
Sollten Sie Ihre IdNr. nicht mehr auffinden, besteht die Möglichkeit diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per Onlineformular erneut anzufordern.

Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und in die Steuerklasse I (bei Verheirateten Steuerklasse IV/IV) eingeordnet sind und keine Lohnersatzleistungen bezogen haben.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich beispielsweise jedoch bei Verheirateten in Kombination mit der Steuerklasse III/V, wenn Beide Arbeitslohn bezogen haben sowie bei der Steuerklassenkombination IV in Verbindung mit dem Faktorverfahren. Sofern Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben, sind Sie ebenfalls zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt kann Sie auch auffordern eine Steuererklärung abzugeben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, informieren wir Sie gerne über unsere Servicehotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 522 533 5.
Sofern Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Sie dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben, um ggf. zu viel einbehaltene Steuerabzugsbeträge erstattet zu bekommen.

Wo und wie kann ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich beim Wohnsitzfinanzamt abzugeben.
Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung elektronisch über "Mein ELSTER" an Ihr Finanzamt zu übermitteln.
Sofern Sie die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung nicht nutzen können oder wollen und auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, können Sie diese auch in Papierform abgeben.

Abgabefristen der Steuererklärung

Sofern keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht, können Sie die Steuererklärung innerhalb von 4 Jahren nach Ende des betreffenden Jahres einreichen.
Sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, ist die Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (für 2021 also bis zum 31.07.2022). Haben Sie einen Steuerberater, muss dieser Ihre Steuererklärung bis Ende Februar des Zweitfolgejahres abzugeben (für 2021 also bis zum 28.02.2023).

Folgen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung

Sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und haben diese nicht innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht, werden ab dem Jahr 2018 für jeden Monat der verspäteten Abgabe Verspätungszuschläge gesetzlich festgesetzt. Im Übrigen kann das Finanzamt auch ein Zwangsmittelverfahren gegen Sie einleiten.

Steuerklassen

Welche Steuerklasse für wen - kurz erklärt:

Steuerklassengruppe Erklärung
Steuerklasse I gilt für Arbeitnehmer, die ledig, dauernd getrennt lebend, geschieden oder verwitwet (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners) sind.
Steuerklasse II gilt für Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
Steuerklasse III gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet(verpartnert sind an Stelle der Steuerklasse IV, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse V eingereiht wird.
Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet/verpartnert sind und nicht dauernd getrennt leben. Nach der Eheschließung werden Sie ab dem Tag der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet.

Steuerklasse IV

mit Faktor

gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet/verpartnert sind auf gesonderten Antrag. Durch das Faktorverfahren wird der für den Ehegatten geltende Steuertarif beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Steuerklasse V gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet/verpartnert sind an Stelle der Steuerklasse IV, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Steuerklasse VI gilt immer für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis.

 

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, d. h. alle Aufwendungen die durch den Beruf veranlasst sind und die keine private Mitveranlassung haben.
Zum Beispiel: Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale), Kosten der doppelten Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten und Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen).
Werbungskosten wirken sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nur aus, wenn sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von jährlich 1.000 € übersteigen.

Welche Belege muss ich einreichen?

Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken/Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird; im Übrigen sind diese aufzubewahren (Belegvorhaltepflicht) und nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen.

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