© jannoon028 / adobestock 20.01.2022 Gut vorbereitet! Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 Hier bekommen Sie erste wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe.
© Marius Schmitt 14.12.2021 HMdF Pressemitteilung Landtag: Reform der Grundsteuer verabschiedet Grundsteuer in Hessen wird gerecht, einfach und verständlich.
© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Grundsteuer C Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten.
© MG/AdobeStock 18.10.2021 Einfach erklärt! Abgabe der elektronischen Erklärung mit ELSTER Übermitteln Sie Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag z.B. mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Das ist seit dem 1. Juli 2022 möglich.
© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Erklärungspflicht Wer muss eine Erklärung abgeben? Eigentümerinnen oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
© W. Kolaschnik 13.10.2021 Grundsteuer A in Hessen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Hessen wird die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen.
© Bildgigant/AdobeStock 13.10.2021 Grundsteuer B in Hessen Das Flächen-Faktor-Verfahren Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben. Hessen wendet hierfür das Flächen-Faktor-Verfahren an.
© Manok / AdobeStock 13.10.2021 Kurz erklärt: Hessens Grundsteuerreform Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuer muss deshalb neu geregelt werden.