„In Kürze geht es los: Ab März kann unsere Steuerverwaltung die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 bearbeiten. Die ersten Steuerbescheide können somit auch bereits im kommenden Monat verschickt werden“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Bis Ende Februar erfolgt in der Regel die elektronische Übermittlung der für die Finanzämter benötigten Daten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen. Im März werden den 35 hessischen Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können sie die Bearbeitung der Steuererklärungen starten.
Immer mehr Hessinnen und Hessen machen ihre Steuererklärung digital
„Die Zahl der Hessinnen und Hessen, die ihre Steuererklärung digital machen, wächst stetig: 2021 wurden in Hessen von über zwei Millionen Einkommensteuererklärungen mehr als 77 Prozent elektronisch über ELSTER eingereicht. Das ist ein Plus von rund 15 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2017 und damit liegt Hessen in der Spitzengruppe der Bundesländer“, ergänzte der Finanzminister. Die elektronische Abgabe der Steuererklärung sei für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, komfortabel und sicher, so Boddenberg weiter. „Von der vorausgefüllten Steuererklärung bis zum Anlagenassistent zur Auswahl der relevanten Steuerformulare – wir arbeiten daran, unser Online-Angebot so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. In vielen Fällen kann sogar der Steuerbescheid auf elektronischem Weg zugestellt werden – das spart Papier und Kosten“, sagte der Minister.
Sie haben bislang Ihre Steuererklärung noch nie elektronisch abgegeben? Dann probieren Sie es einfach einmal aus: Unter elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie sich registrieren und ein kostenloses elektronisches Zertifikat beantragen. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten Sie ein eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER. Damit können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt senden. Dort können die Daten im Anschluss unmittelbar bearbeitet werden. Außerdem stehen Ihnen viele weitere Formulare, Mitteilungen und Funktionen zur Verfügung.
Sofern Sie Ihre Steuererklärung nicht elektronisch übermitteln, können Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung in Papierform auf die Angabe der sogenannten eDaten verzichten. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Infoblatt eDaten, das Sie unter formulare-bfinv.deÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufen können.
„Bei Fragen sind wir gerne für die Bürgerinnen und Bürger da: Aus diesem Grund haben wir die Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung auch in Zeiten der Corona-Pandemie ausgeweitet. Auf unserer Serviceseite finanzamt.hessen.de finden Sie viele Antworten zu steuerlichen Themen. Außerdem bieten wir eine kostenlose Servicehotline für allgemeine Fragen zu Steuern und ELSTER an: Allein 2021 haben unsere Bürgerinnen und Bürger mit rund 75.000 Anrufen Gebrauch gemacht“, erläuterte Boddenberg.
Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für allgemeine Steuer- und ELSTER-Anfragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 zu erreichen.
Corona-Krise und Steuern
Hilfreiche Informationen zu den Corona-Hilfen können Sie dem gleichnamigen Infoblatt entnehmen (abrufbar unter formulare‑bfinv.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Zudem haben wir für Sie einen Antwortkatalog zu den meistgestellten steuerlichen Fragen (FAQ) im Rahmen der Corona-Pandemie sowie eine ergänzende Antragshilfe zusammengestellt – beides finden Sie unter finanzen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
„Hessen hat die Corona-Krise bislang gut gemeistert. Trotz massiver Beeinträchtigungen durch die Pandemie konnten wir den Landeshaushalt 2021 ohne neue Schulden abschließen. Es ist mir deshalb auch ein Anliegen, allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu danken, denn ohne Steuereinnahmen würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren – insbesondere auch in schwierigen Zeiten“, betonte der Finanzminister abschließend.