Grundsteuerreform
Auf einen Blick
Finanzamt Kassel
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Kontaktdaten
Finanzamt Kassel
Verwaltungsstelle Kassel
Altmarkt 1
34125 Kassel
Anfahrt mit dem PKW
Mit dem PKW erreichen Sie das Finanzzentrum Kassel über die Weserstraße, Kurt-Schumacher-Straße, Frankfurter Straße und Leipziger Straße Richtung Weserspitze. An der Weserstraße bestehen beschränkte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum (zwei Behindertenparkplätze und elf Parkplätze).
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Finanzzentrum Kassel über die Haltestelle Altmarkt/Regierungspräsidium mit den Straßenbahn-Linien 3, 4, 6, 7 und 8 oder mit den Bus-Linien 10, 16, 17, 32 und 37.
Finanzamt Kassel
Verwaltungsstelle Hofgeismar
Altstädter Kirchplatz 10
34369 Hofgeismar
Anfahrt mit dem PKW
Mit dem PKW erreichen Sie die Verwaltungsstelle Hofgeismar über den im Verkehrsleitsystem ausgeschilderten Großparkplatz "Turmhagen", auf dem auch ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Verwaltungsstelle Hofgeismar mit der Stadtbuslinie 1 bis zur Haltestelle Finanzamt.
Telefon
+49 561 7208 0
Telefax
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Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anrufservice
Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (siehe weiter unten auf der Internetseite). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.
E-Mail
poststelle@fa-ks.hessen.de
Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.
Bankverbindung
Das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Hersfeld-Rotenburg, Eschwege-Witzenhausen und Kassel.
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE89 5005 0000 0001 0001 16
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE38 5000 0000 0050 0015 28
Allgemeinverfügung
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Kassel I
gez. Dr. Stefan Christoph Hauser (i.V.)
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
gez. Andreas Bauer (i.V.)
Hinweis: Zum 1. Oktober 2022 wurden die Finanzämter Kassel I und Kassel II-Hofgeismar zum Finanzamt Kassel fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Kassel erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
Öffentliche Zustellungen
(Firmen-)Name | Aktenzeichen | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
---|---|---|---|---|
Karolak, Lukasz | 2543753796 | 03.05.2023 | 15.06.2023 | |
Albayrak, Hacer | 2580164538 | 03.05.2023 | 15.06.2023 | |
Lind, Stefan | 2523001676 | 04.05.2023 | 16.06.2023 | |
Schwab, Hanadi | 2648148625 | 11.05.2023 | 23.06.2023 | |
SKB Sportwagen GmbH | 2624325745 | 16.05.2023 | 28.06.2023 | |
Schwab, Hanadi | 2648148625 | 19.05.2023 | 01.07.2023 | |
Krippner, Margot | 2544408610 | 25.05.2023 | 07.07.2023 | |
Lotz, Tobias | 2644908566 | 25.05.2023 | 07.07.2023 |