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Einkommensteuer
Wissenswertes für die Steuererklärung 2021
Themenübersicht
Die Möglichkeit, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzung Zuschüsse und Sachzuwendungen aufgrund der Corona-Krise gem. § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten können (sogenannte Corona-Prämie), ist bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Näheres finden Sie im entsprechenden Artikel für die Steuererklärung 2020.
Die Home-Office-Pauschale kann unter den aktuell geltenden gesetzlichen Voraussetzungen letztmalig im Jahr 2021 geltend gemacht werden. Die neue Bundesregierung plant eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022. Diese ist aber noch nicht gesetzlich verankert. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald eine entsprechende Regelung in Kraft getreten ist. Ausführliche Informationen mit allen Voraussetzungen zur Home-Office-Pauschale für das Jahr 2021 finden Sie im Artikel des Vorjahres.
Bei Computerhardware, wie beispielsweise Computern, Notebooks und externen Speicher- und Datenverarbeitungsgeräten ist ab dem Jahr 2021 von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr auszugehen, vergleiche Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Februar 2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013. Das bedeutet, die Aufwendungen können bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung komplett im Anschaffungsjahr als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weite Wege zu ihrer ersten Tätigkeitsstätte zurücklegen müssen, gelten ab dem Kalenderjahr 2021 erhöhte Entfernungspauschalen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Die Entfernungspauschale wird für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,30 Euro auf 0,35 Euro angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 beträgt die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro. Die Regelung ist insgesamt bis zum Jahr 2026 befristet.
Die weiteren Regelungen zur Entfernungspauschale bleiben im Wesentlichen unverändert. Eine ausführliche Abhandlung mit Beispielen finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. November 2021.
Anstatt der Berücksichtigung von Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, kann zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine Mobilitätsprämie über die neu geschaffene Anlage „Mobilitätsprämie“ beantragt werden.
Die Festsetzung einer Mobilitätsprämie kommt nur in Betracht, soweit das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (9.744 Euro beziehungsweise 19.488 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht überschreitet. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen daneben die Entfernungspauschalen zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Die Grenzen für den vollen Werbungskostenabzug bei einer auf Dauer angelegten Wohnungsvermietung wurden erweitert. Beträgt das Entgelt für die Überlassung zu Wohnzwecken weniger als 66 %, jedoch mindestens 50 % der ortsüblichen Marktmiete, ist ein voller Werbungskostenabzug möglich, wenn eine Totalüberschussprognose vorgelegt wird.
Wenn Sie als Elternteil Unterhalt für Kinder leisten, die dem anderen Elternteil zugeordnet sind, können Sie gemäß § 32 Abs. 6 Satz 6 Einkommensteuergesetz die Übertragung des Kinderfreibetrages auf sich beantragen. Die Übertragung des Kinderfreibetrages führt stets auch zur Übertragung des Freibetrages für Betreuung-, Erziehung- und Ausbildung.
Voraussetzung: Sie kommen Ihrer Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen nach, der andere Elternteil jedoch nicht oder der andere Elternteil ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltsverpflichtet.
Zum 1. Januar 2021 sind bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft getreten, zum Beispiel eine Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung.
Was sich im Einzelnen geändert hat, was Sie gegebenenfalls tun müssen und worauf Sie im Jahr 2021 besonders achten sollten, finden Sie in ausführlicher Form im Beitrag „Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung“ des Bundesministeriums der Finanzen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Freibeträge zur Einkommensteuer 2021 zum Download zur Verfügung.
Andere Steuerarten
Das sollten Sie wissen, auch wenn es nicht für Ihre Einkommensteuererklärung von Bedeutung ist.
Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Restaurationsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz) ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Das gilt jedoch nicht für Getränke.
Ab dem 1. Januar 2022 werden auch erhitzte Tabake und Wasserpfeifentabak steuerpflichtig. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 folgt dann noch die Tabaksteuerpflicht für Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquit für E-Zigaretten).
Neben der Gesundheit ein weiterer guter Grund das Rauchen aufzugeben!
Pressemitteilung