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Info-Board des Finanzamtes Frankfurt am Main

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main.

Öffentliche Bekanntmachungen

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Frankfurt am Main I
gez. Dr. Birgit Darda

Finanzamt Frankfurt am Main II
gez. Matthias Gleichfeld (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main III
gez. Martin Baueregger

Finanzamt Frankfurt am Main IV
gez. Christine Neuber

Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst
gez. Johannes Brack

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV und Frankfurt am Main V-Höchst zum Finanzamt Frankfurt am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Frankfurt am Main I
gez. Maren Ehlers (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main II
gez. Matthias Gleichfeld (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main III
gez. Dr. Andreas Lieb (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main IV
gez. Jutta Haus

Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst
gez. Claudia Bornemann

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV und Frankfurt am Main V-Höchst zum Finanzamt Frankfurt am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Garcia, Mia Sol 2614 820 3569 6 30.10.2024 12.12.2024
Phan, Thi Li 2614 856 7436 9 30.10.2024 12.12.2024
Karabans, Andrejs 2614 833 7863 0 30.10.2024 12.12.2024
Gürbüz, Firat 2614 823 3918 6 31.10.2024 13.12.2024
Spirydowicz, Pawel Mieczyslaw 2614 870 6126 4 31.10.2024 13.12.2024
Spirydowicz, Pawel Mieczyslaw(GewSt) 2614 870 6126 4 31.10.2024 13.12.2024
Köpfler, Astrid 2614 837 0223 1 31.10.2024 13.12.2024
Bilet GmbH 2614 229 4852 6 01.11.2024 14.12.2024
3 B (GESTIONE) GmbH 2614 229 4483 1 01.11.2024 14.12.2024
BHP Bau GmbH 2614 229 4420 0 01.11.2024 14.12.2024
AKROM GmbH 2614 228 1489 9 01.11.2024 14.12.2024
Biocard COC Clinical Operation GmbH z.H.d. Geschäftsf. Frau Dr. 2614 229 5025 8 04.11.2024 17.12.2024