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Info-Board des Finanzamtes Frankfurt am Main

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main.

Öffentliche Bekanntmachungen

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Frankfurt am Main I
gez. Dr. Birgit Darda

Finanzamt Frankfurt am Main II
gez. Matthias Gleichfeld (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main III
gez. Martin Baueregger

Finanzamt Frankfurt am Main IV
gez. Christine Neuber

Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst
gez. Johannes Brack

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV und Frankfurt am Main V-Höchst zum Finanzamt Frankfurt am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Frankfurt am Main I
gez. Maren Ehlers (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main II
gez. Matthias Gleichfeld (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main III
gez. Dr. Andreas Lieb (i.V.)

Finanzamt Frankfurt am Main IV
gez. Jutta Haus

Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst
gez. Claudia Bornemann

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV und Frankfurt am Main V-Höchst zum Finanzamt Frankfurt am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Triple R Capital GmbH c/o Irene Daum 2614 246 8455 7 05.07.2024 17.08.2024
FGB Photonics GmbH 2614 233 1675 1 08.07.2024 20.08.2024
Bursuc, Valentin 2614 808 6956 6 10.07.2024 22.08.2024
Fabutec-Frankfurter Abwasser und Umwelttechnik GmbH 2614 233 0058 3 11.07.2024 23.08.2024
Orhan Ünal 2614 241 0015 7 11.07.2024 23.08.2024
Maczynski, Maciej 2614 844 0621 1 11.07.2024 23.08.2024
Eulig, Markus 261489395111 15.07.2024 27.08.2024
Jishiashvili, Teimuraz 261489470908 15.07.2024 27.08.2024
Amphora Investments GmbH 261422836609 15.07.2024 27.08.2024
Payman Parast, Siamak 261485535585 15.07.2024 27.08.2024
Payman Parast, Siamak 261485531604 15.07.2024 27.08.2024
Poulet, Houda 261485730995 15.07.2024 27.08.2024