Bildkollage Ordner Grundsteuer, ein Modellhaus sowie Taschenrechner mit Münzgeld

Pressestelle: Hessisches Ministerium der Finanzen

77 Prozent der Grundsteuererklärungen in Hessen fristgerecht abgegeben

  • Frist zur Abgabe endete am 31. Januar 2023
  • Abgabe ist weiterhin möglich
  • Erst Erinnerungsschreiben, dann Schätzung
  • Service der Steuerverwaltung gefragt
  • Land hat seine Erklärungen fristgerecht abgegeben

„Vielen Dank an alle, die fristgerecht ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben! Bei unseren Finanzämtern in Hessen sind über zwei Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht rund 77 Prozent der in Hessen fälligen Erklärungen. Drei von vier Hessinnen und Hessen haben damit schon ihren Teil dazu beigetragen, dass die Grundsteuer ab 2025 auf aktuellen Daten fußt, damit gerechter erhoben werden und für unsere Kommunen weiterhin eine wichtige Einnahme bleiben kann“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg heute nach Ablauf der Abgabefrist zur Grundsteuererklärung.

„Hessen ist mit seiner Abgabequote - bezogen auf den elektronischen Erklärungseingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten - von Anfang an bis heute in der Spitzengruppe aller Länder geblieben. Diese Daten lieferte das ELSTER-Portal aus Bayern. Besonders erfreulich ist die digitale Beteiligung an dieser größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte: mehr als 92 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben“, sagte Boddenberg.

„Wir haben versucht, die Erklärungsabgabe so einfach wie möglich zu gestalten und so viel Unterstützung wie möglich zu geben. Ich weiß, dass es dennoch für viele Menschen Überwindung, Nerven und Zeit gekostet und manchen Ärger verursacht hat. Umso mehr danke ich allen, die sich diesen Mühen innerhalb der vorgesehenen Frist unterzogen haben. Mit dem Zwischenergebnis zum Fristende können wir gut leben. Unsere Erwartungen wurden erfüllt“, so der Finanzminister.

Frist zur Abgabe endete am 31. Januar

Bis zum 31. Januar sind in Hessen 2.189.793 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.026.986. Weniger als 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 162.807. Insgesamt sind damit rund 77 Prozent der Erklärungen eingegangen.

Abgabe ist weiterhin möglich

„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig. Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger ja nicht dazu auf, weil wir sonst nichts mit unserer Zeit anzufangen wüssten, sondern weil es eine gesetzliche Abgabepflicht gibt, die die Rechtsprechung von Deutschlands höchstem Gericht umsetzt“, erläuterte Boddenberg. „Aus den zahlreichen Rückmeldungen gerade aus den vergangenen Tagen weiß ich, dass sich ganz viele mit Blick auf das Fristende an die Arbeit gemacht haben. Ich hoffe daher, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen ein Erklärungseingang zu verzeichnen bleibt. Die Abgabe ist weiterhin uneingeschränkt möglich.“

Erst Erinnerungsschreiben, dann Schätzung

„Ich habe immer wieder gehört, dass dem Staat bereits alle Daten für die Grundsteuererklärung vorliegen würden. Das stimmt allerdings nicht. Es liegen eben nicht alle Daten vor und nicht alle vorliegenden Daten sind aktuell, insbesondere soweit es keine Pflicht für die Bürgerinnen und Bürger gibt, Änderungen zu melden. Wenn es also darum geht, die Grundsteuer auf neue Füße zu stellen und dabei die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, dann müssen Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung jeweils ihren Teil dazu beitragen“, erläuterte Boddenberg. „Weil dabei so viele gefordert sind, wird es auch zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist nun nicht einhalten konnten.“

„Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein“, erklärte der Finanzminister. „Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt.“

Service der Steuerverwaltung gefragt

„Nicht nur die Abgabe ist weiterhin möglich: Auch der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Nutzen Sie ihn! Die Informationsseite grundsteuer.hessen.de wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert. Mehr als 3,5 Millionen Mal wurde diese Seite bislang besucht. Bei allen hessischen Finanzämtern sind seit Beginn der Abgabefrist im vergangenen Juli rund 640.000 Anrufe zur Grundsteuer eingegangen, unsere hessenweite Servicenummer konnte seitdem mehr als 115.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten“, sagte Roßberg.

Land hat seine Erklärungen fristgerecht abgegeben

„Das Land Hessen selbst hat als Grundstückseigentümer inzwischen mehr als 5.400 Grundsteuererklärungen abgeben. Bereits vor dem Fristende am 31. Januar haben wir 100 Prozent der Erklärungen für unsere steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Die Frist zur Erklärungsabgabe galt für alle Steuerpflichtigen bundesweit: für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch für die öffentliche Verwaltung. Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten und haben es geschafft“, sagte Finanzminister Boddenberg.

„Wenn Politik Fristen setzt, sollte sie diese auch selbst halten. Das sollte selbstverständlich sein. Ich kann Unmut verstehen, wenn diese Frist zwar für Bürgerinnen und Bürger gelten soll, die Verwaltung diese aber reißt“, so Boddenberg.

Erklärungseingänge in den Finanzämtern

Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 31. Januar 2023. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (82,5 Prozent), Rheingau-Taunus (81,4 Prozent), Darmstadt (80,8 Prozent), Friedberg (79,7 Prozent) und Dieburg (79,5 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

Hier die Zahlen der Finanzämter im Überblick:

Finanzamt* Sollwert** Istwert*** %
Alsfeld-Lauterbach 70.449 52.123 74,00%
Bad Homburg 113.613 89.694 78,90%
Bensheim 126.585 99.284 78,40%
Darmstadt 129.406 104.527 80,80%
Dieburg 62.907 50.033 79,50%
Dillenburg 79.116 56.791 71,80%
Eschwege-Witzenhausen 65.747 48.972 74,50%
Frankfurt am Main III 200.506 147.722 73,70%
Friedberg 104.694 83.436 79,70%
Fulda 102.451 77.153 75,30%
Gelnhausen 96.579 73.374 76,00%
Gießen 134.482 102.917 76,50%
Groß-Gerau 105.863 80.760 76,30%
Hanau 106.621 84.062 78,80%
Hersfeld-Rotenburg 66.741 50.427 75,60%
Hofheim am Taunus 107.801 88.910 82,50%
Kassel 183.596 140.488 76,50%
Korbach-Frankenberg 94.382 69.063 73,20%
Langen 68.276 52.473 76,90%
Limburg-Weilburg 101.282 72.609 71,70%
Marburg-Biedenkopf 127.299 94.427 74,20%
Michelstadt 61.105 45.644 74,70%
Nidda 54.300 39.332 72,40%
Offenbach am Main II 123.643 95.422 77,20%
Rheingau-Taunus 99.826 81.293 81,40%
Schwalm-Eder 96.690 73.735 76,30%
Wetzlar 80.219 63.128 78,70%
Wiesbaden 93.451 71.994 77,00%
Hessen 2.857.630 2.189.793 76,60%

*     aufgeführt sind nur die Finanzämter mit Bewertungsstellen, da nur dort Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingehen und bearbeitet werden

**    Sollwert: Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben ist

***   Istwert: Anzahl der eingegangenen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag