Finanzamt Nidda

Finanzamt Nidda

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda

Anfahrt mit dem PKW

Mit dem Auto ist Nidda über die A 45 Anschlussstelle Wölfersheim und dann die B 455 zu erreichen. Von Süden kommend über die Ausfahrt Florstadt und dann die B 457. Das Finanzamt liegt aus Richtung Wölfersheim (B 455) kommend nach dem Kreisel auf der rechten Seite und aus Richtung Florstadt (B 457) kommend vor dem Kreisel auf der linken Seite der Schillerstraße.

Anfahrt mit öffentlichen VerkehrsmittelnNidda liegt unmittelbar an der Bahnstrecke zwischen Gießen und Gelnhausen. Vom Rhein-Main-Gebiet aus erreicht man Nidda über den Bahnhof Friedberg.

Telefon
+49 6043 805 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6043 805 159

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-nid.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Nidda ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Nidda, Bad Homburg vor der Höhe und Friedberg (Hessen).

Finanzamt Nidda
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0004 39

Finanzamt Nidda
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE58 5000 0000 0050 6015 01

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Nidda

gez. Almut Marchesi

ANRUFSERVICE

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Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Nidda erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

Öffentliche Zustellungen

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Ohta, Takako 034 059 5864 4 05.05.2023 16.06.2023
Kardamis Camarillo, Christian 034 833 6155 2 05.05.2023 16.06.2023
Kusching, Valentin 034 839 6133 8 05.05.2023 16.06.2023
Leutung, Oliver und Bernadeth 034 841 3120 3 09.05.2023 20.06.2023
Mishra, Shashank Rajiv 034 054 0847 8 02.06.2023 14.07.2023

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