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Info-Board des Finanzamtes Nidda

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Nidda.

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Nidda
gez. Almut Marchesi

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Nidda
gez. Christine Putzo

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Nidda erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Maber, Adam 3405011815 22.04.2025 04.06.2025
Grudzinskas, Dalius 3442601631 25.04.2025 09.06.2025
Leonardo Herrero, Omar 3404766139 06.05.2025 18.06.2025
Kaiser, Anna 34 089 0090 005 000 9 08.05.2025 20.06.2025
Drzymala, Wojciech Maciej 34 813 3099 9 09.05.2025 21.06.2025
Schäfer, Alison Mae 34 076 0706 8 09.05.2025 21.06.2025
Rodriguez Ruiz, Antonio Alberto 34 068 6043 2 09.05.2025 21.06.2025
Simionescu, Sergiu 3486961126 12.05.2025 24.06.2025
Simionescu, Mihai-Adrian 3486961134 12.05.2025 24.06.2025
Pabich, Magdalena Irena 34 061 0871 3 16.05.2025 28.06.2025
Lucenti, Alessio 3404951422 19.05.2025 01.07.2025
Martins Carrasqueira, Ricardo 3405106739 19.05.2025 01.07.2025