Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
In der Rambach 11
36304 Alsfeld

Anfahrt mit dem PKW

Sie erreichen uns mit dem Pkw aus Richtung Innenstadt der Beschilderung Kreiskrankenhaus folgend, nach ca. 500 m rechts ist das Finanzamt ausgeschildert. Parkmöglichkeiten sind vor dem Finanzamt ausreichend vorhanden. Ein behindertengerechter Eingang sowie behindertengerechte Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen uns mit der Buslinie VB-10 (Hersfelder Straße – Kreiskrankenhaus), Haltestelle Finanzamt.

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
Verwaltungsstelle Lauterbach
Am Alten Südbahnhof 1
36341 Lauterbach

Anfahrt mit dem PKW

Sie erreichen uns mit dem Pkw aus Richtung Innenstadt der Beschilderung Kreiskrankenhaus folgend, nach ca. 500 m rechts ist das Finanzamt ausgeschildert. Parkmöglichkeiten sind vor dem Finanzamt ausreichend vorhanden. Ein behindertengerechter Eingang sowie behindertengerechte Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung.

Telefon
+49 6631 790 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6631 790 555

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-al.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Schwalm-Eder ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Schwalm-Eder, Alsfeld-Lauterbach, Korbach-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf.

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE34 5005 0000 0001 0003 30

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE06 5000 0000 0050 0015 22

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

gez. Martin Leinweber

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Alsfeld-Lauterbach online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Alsfeld-Lauterbach erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Kurz, Kerstin 01 839 6019 1 08.05.2023 20.06.2023
Marcinkevicius, Arnas 29 844 6090 9 08.05.2023 20.06.2023
Pieczonka, Jacek 29 856 6031 2 08.05.2023 20.06.2023
Pieczonka, Jacek 29 856 6031 2 08.05.2023 20.06.2023

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