Darum geht es:
Die Hessische Steuerverwaltung setzt mit HessenDrive seit Jahren auf eine moderne, sichere und nutzerfreundliche Lösung für den Austausch großer Datenmengen, etwa im Rahmen von Außenprüfungen. Zum 1. Juli 2026 wurde die Kollaborations-Plattform umgestellt und im Funktionsumfang erweitert: HessenDrive 2.0. Die Plattform bietet nun die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Mittels Links und Passwort gelingt der Zugriff unkompliziert und einfach. Im individuellen Datenraum können Dateien ausgetauscht, verschoben und durch Ordnersysteme strukturiert werden. In Groß- und Konzernprüfungen kann auf diesem Weg mit dem gesamten Prüfungsteam gemeinschaftlich interagiert werden.
Die Nutzfreundlichkeit und Bedienbarkeit wird hierdurch weiter ausgebaut und verbessert.
Unverändert bleiben die Zugriffsmöglichkeiten. Eine Registrierung oder Anmeldung ist weiterhin nicht erforderlich. Die Plattform erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Interne Nutzerinnen und Nutzer können nur per Mehr-Faktor Authentifizierung auf die Daten des Austauschpartners zugreifen.
Die neue Plattform ist kein offizielles Posteingangsmedium der Steuerverwaltung für Anträge, Erklärungen, Einsprüche oder andere formelle Dokumente im Sinne des § 87a Abgabenordnung (AO). Für derartige Zwecke sind weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungswege zu nutzen (z.B. ELSTER, Post oder zugelassene elektronische Formate).