Wer vergibt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die bundesweite Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer an wirtschaftlich Tätige erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern und beginnt ab November 2024. Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde ist hierfür nicht notwendig und auch nicht möglich.
Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer und warum?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren.
Wann und wie erhalte ich meine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Das Bundeszentralamt für Steuern wird ab November 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139a Absatz 1 in Verbindung mit § 139c Abgabenordnung beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.
Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder die Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind, erhalten bereits ab November 2024 ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, erfolgt die Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die Mitteilung sind folgende Kommunikationswege vorgesehen:
- Öffentliche Mitteilung im BundessteuerblattÖffnet sich in einem neuen Fenster für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen,
- Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
Eine Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.