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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und der Verwaltung sowie zwischen Behörden untereinander vereinfachen. Sie dient Unternehmen aller Rechtsformen (zum Beispiel natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen) als einheitliches und dauerhaftes Identifikationsmerkmal.

Wer vergibt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die bundesweite Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer an wirtschaftlich Tätige erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern und beginnt ab November 2024. Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde ist hierfür nicht notwendig und auch nicht möglich.

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer und warum?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren.

Wann und wie erhalte ich meine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Das Bundeszentralamt für Steuern wird ab November 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139a Absatz 1 in Verbindung mit § 139c Abgabenordnung beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.

Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder die Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind, erhalten bereits ab November 2024 ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, erfolgt die Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt.

Für die Mitteilung sind folgende Kommunikationswege vorgesehen:

  • Öffentliche Mitteilung im BundessteuerblattÖffnet sich in einem neuen Fenster für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen,
  • Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.

Eine Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Wie sieht die Wirtschafts-Identifikationsnummer aus?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht optisch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird jedoch um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Wichtig ist, dass sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht ersetzt. Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben neben der Wirtschafts-Identifikationsnummer bestehen.

Beispiele für eine Wirtschaftsidentifikationsnummer ohne und mit Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit:

DE123456789 oder
DE123456789-00001

Weitere Informationen und Online-Auskünfte

Weiterführende Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wie beispielsweise

  • zum Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • zur Abgrenzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer zu anderen Ordnungskriterien (zum Beispiel Steuernummer) oder
  • zur Mitteilung der Wirtschaft-Identifikationsnummer

finden Sie in der Pressemitteilung vom 4. November 2024Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie im Internetangebot des Bundeszentralamts für Steuern unter http://www.bzst.de/widnrÖffnet sich in einem neuen Fenster.