Nutzen Sie die nachfolgenden Eingabefelder, um das örtlich zuständige Finanzamt für Ihren Steuerfall zu finden.
Zuständiges Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform
Wählen Sie zunächst in der Klappliste „Arbeitsbereich“ den Eintrag „Grundsteuer“ aus. Geben Sie dann bitte in das Suchfeld die Postleitzahl (PLZ) der Stadt oder Gemeinde ein, in der Ihr Grundstück belegen ist. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben Sie bitte die PLZ der Stadt/Gemeinde ein, zu der die Gemarkung Ihres Grundbesitzes gehört. Bitte nutzen Sie keine Postleitzahlen, die zu Postfächern gehören, da diese keinen Grundstücken zugeordnet sind.
Zuständiges Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wählen Sie zunächst in beiden Fällen in der Klappliste den Arbeitsbereich „Erbschaftsteuer“ aus. Die Zuständigkeit der Finanzämter in Erbschafts- und Schenkungsfällen richtet sich im Regelfall nach den Verhältnissen der Person, die vererbt oder schenkt. Tragen Sie in das Feld "Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens" bitte den Anfangsbuchstaben des Nachnamens dieser Person ein. Im Feld "PLZ Ihres Wohnorts" tragen Sie bitte die PLZ des Ortes ein, in dem diese Person zuletzt wohnte.