Gemarkung Nidda, Teilflächen in Kohden, Wallernhausen

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Bekanntmachung der Offenlegung

Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung im Flurbereinigungsverfahren (VF2640) in der gesamten Gemarkung Nidda, Teilflächen in Kohden, Wallernhausen

1.In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens stattgefunden.
2.Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum:    21.11.2025 bis 22.12.2025
Offenlegungsorte:            Rathaus Nidda
    
    
Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse  einzusehen, werden folgende Termine angeboten:

  • 27.11.2025 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Nidda
  • 03.12.2025 von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Rathaus Nidda
  • 11.12.2025 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Nidda
  • 17.12.2025 von  08:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Rathaus Nidda

An jedem Termin können alle Bereiche der Nachschätzung eingesehen werden!

3.Wer die besonderen Offenlegungstage nicht wahrnimmt, kann nur nach Terminvereinbarung die Schätzungsergebnisse einsehen, muß aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
4Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

22.01.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Dienstag, 4. November 2025
Die Amtsleitung des Finanzamts Nidda
Nippert

Kontakt

Finanzamt Nidda
Der Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige

Ludwigstraße 39
63667 Nidda

Telefon: 06031 497021

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