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Info-Board des Finanzamtes Limburg-Weilburg

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Limburg-Weilburg.

Lesedauer:10 Minuten

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Limburg-Weilburg
gez. Andreas Wendland

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Limburg-Weilburg
gez. Andreas Wendland

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Limburg-Weilburg erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Almagor, Nava 3080162166 25.03.2024 07.05.2024
Pabis, Tomasz 3046102343 18.04.2024 10.05.2024
Kois, Andreas 3004206206 10.04.2024 23.05.2024
Jilla, Santosh und Guddeti, Gayathri 3003573843 11.04.2024 24.05.2024
Chiriac, Monica 3001060253 17.04.2024 30.05.2024
Höpp, Jan Philipp 3003202734 19.04.2024 01.06.2024
Nawabi, Ehsanullah 3045702009 19.04.2024 01.06.2024
Nagy, Daniel Alin 3045702091 19.04.2024 01.06.2024
Andric, Mateo 3000206234 23.04.2024 05.06.2024
Cartira, Viorel 3041002984 23.04.2024 05.06.2024
Dukov, Asen Krasimirov 3881360346 23.04.2024 05.06.2024