Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar.
Aufgrund veränderter natürlicher Ertragsbedingungen sowie zwecks Abgleich mit der gesetzlichen Klassifizierung ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Landwirtschaftsflächen erforderlich.
Die Schätzungsarbeiten werden Mitte März beginnen und voraussichtlich 8 Wochen in Anspruch nehmen.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Die Schätzungsarbeiten werden voraussichtlich die kommenden 3 Monate in Anspruch nehmen.
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Bensheim, den 23.02.2026
Die Amtsleiterin des Finanzamts
gez. Albert