Darum geht es:
Die Hessische Steuerverwaltung baut ihren Bürgerservice um eine Rückrufoption aus, um telefonische Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger so angenehm wie möglich zu gestalten. Weiterhin wird die sichere digitale Kommunikation über ELSTER erweitert. Mit diesen beiden Neuerungen wird auf den wachsenden Wunsch nach einer unkomplizierten Verwaltung und digitalen Lösungen reagiert:
Rückruf statt Warteschleife - ab jetzt ruft das Finanzamt auf Wunsch zurück!
Wir machen Schluss mit der Warteschleife am Telefon. Ab sofort wird das telefonische Serviceangebot der hessischen Finanzämter um eine Rückrufoption erweitert. Statt in einer Warteschleife zu verbleiben, können Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch Angehörige der steuerberatenden Berufe, ab einer bestimmten Wartedauer während eines Anrufs direkt aus der Warteschleife heraus einen Rückruf anfordern. Mit der erfolgreichen Buchung eines Rückrufs wird die Warteposition des ursprünglichen Anrufs gegenüber dem Finanzamt beibehalten, sodass keine Nachteile entstehen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Finanzamts ruft dann innerhalb unserer Servicezeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr über die bei der Wahl des Rückrufservice hinterlegte Rufnummer zurück. Sollte die Bürgerin oder der Bürger beim ersten Rückrufversuch nicht abnehmen können, wird bis zu dreimal versucht, zurückzurufen. Das ist bequem und stellt einen weiteren komfortablen Servicebaustein unseres telefonischen Bürgerservice dar.
Mit der Rückrufoption wird das bereits seit Anfang 2021 bestehende Angebot erweitert, online einen Telefon-Termin mit dem Finanzamt zu buchen und sich an einem ausgewählten Tag und in einem selbst definierten Zeitfenster ohne Wartezeit anrufen zu lassen.
Elektronische Schreiben statt Briefe auf Papier
Auch im Bereich der schriftlichen Kommunikation bieten wir einen neuen Service und bauen die elektronische Kommunikation über ELSTER, dem Online-Finanzamt, aus. Neben der bereits seit mehreren Jahren etablierten elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten (beispielsweise Steuerbescheide) bieten wir künftig an, Schreiben des Finanzamts, wie die Prüfung der Steuererklärung oder allgemeine Rückfragen im Zusammenhang mit einer Steuerfestsetzung, papierlos über ELSTER bekanntzugeben – sofern dafür eine wirksame Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung seitens der Steuerpflichtigen oder der Steuerberatenden vorliegt. Ein postalischer Versand der Schreiben entfällt damit. Hiermit wird ein weiterer medienbruchfreier Kommunikationskanal etabliert, der sicherer und unkomplizierter als jede E-Mail-Kommunikation ist. Durch den Verzicht auf ein Dokument in Papierform wird außerdem die Umwelt geschont.
Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:
„Hand aufs Herz – Manchem rutscht das Herz in die Hose, wenn das Finanzamt anruft. Bei unserem neuen telefonischen Rückrufservice muss man keine Sorge haben: Bürgerinnen und Bürger können bequem und unkompliziert in der Warteschleife eine Rückrufbitte hinterlegen, müssen nicht mehr ihre kostbare Zeit in der Warteschleife verbringen und erwarten den Rückruf. Mit dem neuen Servicebaustein erweitern wir das bestehende Angebot, online einen Wunsch-Telefontermin mit dem Finanzamt zu vereinbaren, um schnell und unkompliziert Fragen zum Steuerfall zu klären.
Darüber hinaus reagieren wir mit dem Ausbau der Kommunikation über ELSTER auf den wachsenden Bedarf und vielfachen Wunsch nach einer digitalen und unkomplizierten Verwaltung und bieten an, Schriftverkehr sicherer und effizienter als über jede E-Mail-Kommunikation abzuwickeln.“