Darum geht es:
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Zur Unterstützung der hessischen Kommunen bei der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat die Hessische Steuerverwaltung frühzeitig vorgelegt und ihr Versprechen eingelöst, den Kommunen individuelle Hebesatzempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Am 5. Juni 2024 wurden jeder hessischen Kommune individuelle und unverbindliche Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Jahr 2025 zugesandt. Grundlage waren die am 10. Mai 2024 vorliegenden Veranlagungsdaten und die der Steuerverwaltung zu diesem Zeitpunkt bekannten Hebesätze der Kommunen.
Die Hessische Steuerverwaltung hatte angekündigt, die zum Stichtag 30. Juni 2024 geltenden Hebesätze der Kommunen sowie die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Datengrundlage zu aktualisieren und ihre Hebesatzempfehlungen auf nennenswerte Differenzen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten hin zu überprüfen. Bis zum 30. Juni 2024 konnten die Kommunen ihre Hebesätze für das Jahr 2024 anpassen und der Bearbeitungsstand in der Steuerverwaltung ist mittlerweile auf über 97 Prozent fortgeschritten. Dazu kommen zwischenzeitliche Gewährungen von Steuerbefreiungen für wirtschaftliche Einheiten. Diese Aktualisierungen haben Auswirkungen auf die Hebesatzempfehlungen für einzelne Kommunen.
Die Hessische Steuerverwaltung hat deshalb gestern den betroffenen Kommunen letztmalig aktualisierte Hebesatzempfehlungen zukommen lassen. Sie sind – wie die am 5. Juni 2024 versandten Hebesatzempfehlungen – für die Kommunen nicht bindend.
Fragen und Antworten
Wie ist der Stand der Grundsteuerreform in Hessen?
Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist in Hessen weit vorangeschritten. Den guten Reformfortschritt zeigt der hessenweite Stand der Erledigung. In Hessen wurden bereits über 2,6 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag versandt. Das entspricht einer Erledigungsquote von über 97 Prozent. Die Erledigungsquote gibt an, für wie viele der insgesamt vorhandenen Grundstücke sowie land- und fortwirtschaftlichen Betriebe bereits Bescheide durch die hessischen Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger versandt wurden. Sie ist der maßgebliche Wert zur Beurteilung des Fortschritts der Grundsteuerreform.
Warum erfolgt jetzt eine Aktualisierung der Hebesatzempfehlungen für einzelne Kommunen?
Das Land Hessen hat zugesagt, die Städte und Gemeinden bei der Findung der aufkommensneutralen Hebesätze zu unterstützen. Im Interesse einer frühestmöglichen Information der kommunalen Familie war Anfang Juni der geeignete Zeitpunkt, um auf Grundlage der fast vollständigen Daten aus den Messbetragsfestsetzungen sowie wissenschaftlich testierter Berechnungs-methoden dieses Versprechen der Hebesatzempfehlungen einzulösen.
Da die Kommunen bis zum 30. Juni 2024 die Hebesätze für 2024 anpassen konnten und sich auch der Datenbestand fortentwickelt, hat die Steuerverwaltung damals bereits angekündigt, die Hebesatzempfehlungen zum Stichtag 30. Juni 2024 auf nennenswerte Differenzen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten hin zu überprüfen. Dies ist nun erfolgt.
Wie viele Kommunen haben aktualisierte Hebesatzempfehlungen erhalten?
12 Kommunen haben aktualisierte Hebesatzempfehlungen erhalten, da sie ihre ab dem 01.01.2024 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B zwischen dem 10. Mai 2024 und dem 30. Juni 2024 rückwirkend geändert hatten.
In 49 von 421 Kommunen sind hauptsächlich wegen der zwischenzeitlichen Gewährung von Steuerbefreiungen nennenswerte Abweichungen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten aufgetreten. Diesen 49 Kommunen wurden ebenfalls aktualisierte Hebesatzempfehlungen übersandt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Seite www.grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren wir Sie aktuell über alle wichtigen Fragen rund um die Grundsteuerreform in Hessen. Dort finden Sie auch die aktualisierten Hebesatzempfehlungen.