Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und Anwendung des § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft von jPöR spätestens ab 01.01.2023 ausschließlich nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Dies erfolgt losgelöst von der körperschaftsteuerlichen Begründung eines Betriebs gewerblicher Art (§§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG i.V.m. 4 KStG).
Um den damit verbundenen umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten nachkommen zu können, steht der neue bundeseinheitliche Vordruck "Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts" (FsE jPöR) nebst Ausfüllhilfe zur Verfügung. Der FsE jPöR ist in Papierform bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Eine elektronische Übermittlung des Vordrucks z.B. über das ELSTER-Verfahren ist nicht möglich.
Der FsE jPöR steht auch über das zentrale Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung ( www.formulare-bfinv.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als PDF-Datei zum Download bereit. Der dort ebenfalls zur Verfügung stehende neue Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten (FsE OE) ist ausschließlich von den Gebietskörperschaften Bund und Länder zu verwenden."