In der Zukunft werden beispielsweise die Aufgaben der Arbeitnehmerveranlagung, der Lohnsteuerarbeitgeberstellen und der Lohnsteuer-Außenprüfung bei Finanzämtern gebündelt, die überwiegend im ländlichen Raum liegen. Die gesonderte Feststellung des gemeinen Wertes nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ZAB) erfolgt landesweit zentralisiert im Finanzamt Wetzlar. Daneben wird das Feststellungsverfahren nach § 18 Außensteuergesetz im Finanzamt Frankfurt am Main III zentralisiert. Die Betriebsprüfung von fiskalisch besonders bedeutsamen Steuerfällen wird an sechs großen Finanzämtern zusammengeführt.
Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Strukturmaßnahmen kaum spürbar. Insbesondere bleiben die Bürgerservicestellen der abgebenden Ämter als Ansprechpartner zunächst zusätzlich erhalten.
In einem ersten Schritt ergeben sich folgende Zuständigkeitsverlagerungen: