Finanzamt Hofheim am Taunus

Finanzamt Hofheim am Taunus

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Hofheim am Taunus
Nordring 4 - 10
65719 Hofheim am Taunus

Anfahrt mit dem PKW

Sie erreichen uns über die Bundesautobahn A 66 via Anschlussstelle „Zeilsheim/Hofheim“. In Fahrtrichtung Hofheim folgen Sie an der ersten Ampel der Beschilderung „Finanzamt“ und biegen rechts in die Katharina-Kemmler-Straße ab. An der Feuerwehr vorbeifahrend stoßen Sie alsbald auf die Straße „Nordring“.
Aus Richtung Königstein/Kelkheim kommend fahren Sie auf der B 519 bis zur ersten Ampelkreuzung in Hofheim und biegen dort links auf die Straße „Nordring“ ab.
Aus Richtung Eppstein kommend fahren Sie in Fahrtrichtung „Innenstadt“ und durchqueren die Hofheimer City. Folgen Sie bitte der Beschilderung „Finanzamt“.

Anfahrt mit öffentlichen VerkehrsmittelnSie erreichen das Finanzamt Hofheim am Taunus mit der S-Bahn-Linie 2 bzw. mit den Bus-Linien 401 oder 404. Steigen Sie an der Haltestelle Finanzamt aus.

Telefon
+49 6192 960 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6192 960 412

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-hoh.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Gießen ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Gießen, Dillenburg, Hofheim am Taunus und Wetzlar.

Finanzamt Gießen
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE25 5005 0000 0001 0002 98

Finanzamt Gießen
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE05 5000 0000 0050 0015 40

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Hofheim am Taunus

gez. Stanimira Koch (i.V.)

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Hofheim am Taunus online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Hofheim am Taunus erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Fan, Rong 46 008 0079 003 087 7 03.05.2023 15.06.2023
Schumacher, Simon Haftungsbescheid vom 19.04.2023 03.05.2023 15.06.2023
Olów, Stanislaw 64685400179 Bescheid über Zinsen ESt + USt 2020 03.05.2023 15.06.2023
Olów, Grazyna 64685400179 Bescheid über Zinsen zur ESt 2020 03.05.2023 15.06.2023
Meltzer, Michael Robert 4324818530 05.05.2023 17.06.2023
Osa, Erhahon 4619500723 05.05.2023 17.06.2023
Miczkowski, Adrian Piotr 04684664091 23.05.2023 05.07.2023
Iliev, Emil Adreev 4633030687 30.05.2023 12.07.2023

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